- 16.02.2015, 11:51:48
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VP-Leeb: Ausbildungsstätte für Pädagoginnen ohne Öffentlichkeitsrecht widerspricht dem Qualitätsanspruch
Wien (OTS) - "Das Kolleg für Kindergartenpädagogik - BAKIP 12, das
vom Verein IKIP - Verein für Interkulturelle Kindergartenpädagogik -
gegründet wurde, hat derzeit kein Öffentlichkeitsrecht. Diese
Ausbildungsstätte für Pädagoginnen und Pädagogen widerspricht dem
Qualitätsanspruch und den gesetzten Integrationsbemühungen", so ÖVP
Wien Bildungssprecherin Gemeinderätin Isabella Leeb.
Bis vor kurzem war auf deren Website zu lesen: "Die Interkulturalität
hat an unserem Kolleg Priorität. Das Kolleg soll vor allem für Frauen
mit Migrationshintergrund und Kopfbedeckung die Möglichkeit bieten,
staatlich anerkannte Qualifikationen als Kindergartenpädagoginnen zu
erwerben."
"Es war daher an den zuständigen Stadtrat die Frage zu stellen, ob es
denn für Frauen mit "Kopfbedeckung" und Migrationshintergrund sonst
in Wien nicht möglich ist, staatlich anerkannte Qualifikationen als
Kindergartenpädagogen zu erwerben", so Leeb weiter.
In der Beantwortung der ÖVP-Anfrage an Stadtrat Christian Oxonitsch
zu diesem Thema heißt es folgendermaßen (vom 22. Jänner 2015):
"Sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen und die
Eignungsprüfung positiv abgelegt wurde, kann von jeder Person -
unabhängig davon ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht - eine
staatlich anerkannte Qualifikation an den Bundesanstalten für
Kindergartenpädagogik erworben werden". "Sprich: Warum wird hier
seitens der BAKIP 12 das Trennende über das Verbindende gestellt,
obwohl die Notwendigkeit dafür offensichtlich gar nicht gegeben ist",
so Leeb.
Zudem offenbaren sich Divergenzen hinsichtlich des
Übungskindergartens zwischen den Antworten von Oxonitsch und den
Darstellungen von IKIP. Laut der Aussage des Bildungsstadtrates
handelt es sich um keinen Übungskindergarten gem. §3 Abs.5 Z1 WKGG,
obwohl dieser auf der Website des Vereins als ein solcher ausgewiesen
ist.
"Die Stadt Wien muss daher im Sinne der Qualitätserhaltung
sicherstellen, dass Absolventinnen und Absolventen der BAKIP 12 weder
in öffentlichen noch in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
eingesetzt werden", so Leeb abschließend.
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