- 13.02.2015, 12:25:19
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FPÖ-Stefan: Islamgesetz: Zurück an den Start - FPÖ stellt Rückverweisungsantrag in den Verfassungsausschuss
"Das Islamgesetz ist ein 'Schuss in den Ofen'. Die Regierung will es gegen die Bedenken von Experten und aller Oppositionsparteien durchpeitschen"
Utl.: "Das Islamgesetz ist ein 'Schuss in den Ofen'. Die Regierung
will es gegen die Bedenken von Experten und aller
Oppositionsparteien durchpeitschen" =
Wien (OTS) - "Das Islamgesetz geht völlig ins Leere: Es wird nicht
vollzogen werden können, weil es sich nicht an die Vereine, sondern
an die islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) als angeblich
staatlich anerkannte Religionsgesellschaft richtet. Dazu kommt:
Diesen im Gesetz festgeschriebenen Status hat die IGGiÖ (noch) gar
nicht. Allein aus diesen beiden Gründen ist es unverständlich, warum
die Regierungsparteien das Islamgesetz trotz der massiven Bedenken
von Experten und aller Oppositionsparteien noch im Februar im Plenum
durchpeitschen wollen. So ein Gesetz muss auf breiter Basis
beschlossen werden. Wir werden daher einen Rückverweisungsantrag in
den Verfassungsausschuss vorbereiten und laden die anderen
Oppositionsparteien dazu ein, diesen Antrag gemeinsam mit uns zu
stellen", kündigt heute FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald
Stefan an. Die FPÖ werde sich diesbezüglich demnächst mit den anderen
Oppositionsparteien in Verbindung setzen.
Die Religionsausübung finde in den hunderten muslimischen Vereinen
statt. Das Gesetz wende sich aber an die Glaubensgemeinschaft. "Das
ist der falsche Adressat, das Islamgesetz wird nicht greifen. Damit
es überhaupt wirksam wäre, müssten alle Vereine aufgelöst werden -
was sicher nicht passieren wird", warnt Stefan. "Zudem ist der
rechtliche Status der IGGiÖ noch völlig in Schwebe. Zum einen hat die
IGGiÖ die notwendigen Unterlagen noch nicht beigebracht und jetzt von
der Regierung eine Nachfrist bis Ende des Jahres bekommen. Und trotz
mehrmaliger Nachfragen wurden uns keine Mitgliederzahlen genannt, was
aber entscheidend für die Anerkennung ist. Zum anderen ist beim
Verfassungsgerichtshof ein Verfahren anhängig, in dem es auch um die
Frage geht, ob die IGGiÖ überhaupt eine anerkannte
Religionsgemeinschaft sein kann", so Stefan.
Abgesehen von diesen schweren "formalen" Mängeln sei das Islamgesetz
auch in den inhaltlichen Details ein "Schuss in den Ofen": Das Verbot
der Auslandsfinanzierung beispielsweise greife überhaupt nicht. Imame
selbst dürfen zwar nicht mehr vom Ausland finanziert werden, was aber
leicht umgangen werden könne. Die Finanzierung der Vereine hingegen
sei weiterhin völlig ungeregelt. "Das Islamgesetz ist durch und
durch Makulatur. Wenn es seinen Zweck erfüllen soll, kann es nur
heißen: Zurück an den Start", so Stefan.
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