Suizidbeihilfe: Kritik von Ärzten und Behindertenvertretern
Teils scharfe Reaktionen auf Mehrheitsvotum der Bioethikkommission -Kirchliches IMABE-Institut: Verschleierung der Fakten, Untergraben von Vertrauen
Wien, 12.2.2015 (KAP) Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in "Härtefällen" Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus. "Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben", so dessen Geschäftsführerin Susanne Kummer gegenüber "Kathpress".
In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem "breiten Konsens" abgelehnt, und es mute "eigenartig" an, "dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will".
Die Bioethikerin verwies darauf, dass die Zulassung ärztlicher Suizidbeihilfe in bestimmten Fällen - von der Bioethikkommission mehrheitlich gefordert - von den Ärzten eindeutig abgelehnt werde, wie schon ein einstimmiges Votum in der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer vom Dezember 2014 gezeigt habe. "Die Mediziner stehen als Dienstleister für Tötungsdelikte nicht zur Verfügung. Ärzte kennen Grenzen, und das ist gut so", betonte Kummer.
Weiters positionierte sich das IMABE-Institut klar im Sinne des Sondervotums in der Bioethikkommission. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, so Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff "assistierter Suizid" mittlerweile verboten und nur noch die Rede von "Selbstbestimmung" sei. "Fakten werden somit komplett verschleiert", so Kummer.
Widerspruch zum Berufsethos
Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK), Artur Wechselberger verwies in einer Presseaussendung auf "zeitlose ethische Bindungen, die die Aufgabe der Ärzteschaft nicht in der Herbeiführung des Todes kranker Menschen sehen". Dieser Grundsatz sei bei der jüngsten ÖAK-Vollversammlung in einer Resolution einstimmig bekräftigt worden. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, zitierte Wechselberger aus dem Dokument der Ärztevertretung. Dringend erforderlich sei vielmehr ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich.
Von einem "offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden", sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum "Bizeps" mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.
"Tötung ist niemals ein Akt der Barmherzigkeit, hier geht es um eine Richtungsentscheidung", sagte der ÖVP-Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg. In tragischen Fällen müsse man sich der Sorgen und Ängste von Menschen annehmen. "Schmerzen und Einsamkeit müssen bekämpft werden, aber niemals der Mensch!", betonte Huainigg: "Bei einem Hospizdeckungsgrad von 50 Prozent die Einführung der Beihilfe zur Selbsttötung zu fordern, ist besonders im Hinblick auf unsere Geschichte äußerst bedenklich und abzulehnen."
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(forts. mgl.) gut/per/gpu
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