• 12.02.2015, 09:23:32
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Aktuelle Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttung bestätigt Vorgehensweise der Meinl Bank bei Dividende 2008

Wien (OTS) -
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Zeigt erneut Absurdität der
Anklage der Staatsanwaltschaft Wien (Sta-Wien) gegen Meinl Bank wegen
Dividende 2008"

- "Meinl Bank hielt sich bei Dividende 2008 an alle Gesetze und
Regulierungen und handelte im Einklang mit der heimischen
Aufsichtsbehörde"

Anfang Jänner 2015 wurde Organen der Meinl Bank eine Anklage wegen
Untreue aufgrund einer Dividendenausschüttung für 2008 zugestellt.
Dagegen wurde zeitgerecht umgehend und umfassend Einspruch erhoben.
Die Dividendenausschüttung ist bilanz- und gesellschaftsrechtlich
korrekt erfolgt, und der Haftungstopf der Bank besteht nach allen
Regeln und innerhalb aller Gesetze und Regulierungen und in
permanentem Einverständnis mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) unter
Kontrolle der Wirtschaftsprüfer. Die Dividendenausschüttung erfolgte
unter expliziter Zustimmung des zuständigen und anwesenden Vertreters
der FMA. Sämtliche Ansprüche von Anlegern werden seit Jahren erfüllt,
und die Bank steht auf ökonomisch stabiler Basis. Es gibt also keinen
Schaden.

Meinl Bank - Vorgangsweise entspricht EZB- Policy für
Dividendenausschüttung

Eine aktuelle Empfehlung der EZB zur Politik der
Dividendenausschüttung (vom 28.Januar 2015; Anm.) zeige nun, so
Vorstand Weinzierl, einen weiteren Aspekt der Absurdität der Anklage
auf. Denn die Bank handle selbstverständlich auch auf dem Boden
dieser Empfehlung. Die EZB-Empfehlungen zielen im Prinzip darauf ab,
sicherzustellen, dass Eigenkapitalbasis und Dividendenausschüttungen
von Bankinstituten in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen.

Explizit hebt die EZB u.a. hervor, dass im Zusammenhang mit der
einzuhaltenden Gesamtkapitalquote von 8% die Kapital- und
Systempuffer sowie alle anderen Puffer, die von den nationalen
zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden festgelegt
worden sind, erfüllt werden müssen. Peter Weinzierl: "Wir erfüllen
selbstverständlich diese Kriterien. Hier wird wieder einmal deutlich,
dass die vorliegende Anklage nicht nur in Unkenntnis der
österreichischen Gesetzeslage, sondern auch der entsprechenden EZB -
Richtlinien verfasst wurde. Ein weiterer Beweis für den
vorverurteilenden Charakter des seit sieben Jahren laufenden
MEL-Verfahrens der ermittelnden Behörden." Weinzierl weiter: "Auch im
Zusammenhang mit der Dividende 2008 hat sich Meinl Bank an sämtliche
nationalen und internationalen Gesetze, sämtliche Regulierungen und
Gepflogenheiten guten kaufmännischen Handelns gehalten. Die Dividende
wurde mit Zustimmung des Vertreters der österreichischen
Aufsichtsbehörde ausgeschüttet, nun bestätigt auch die EZB diese
policy.

Obwohl es sich dabei nur um eine Empfehlung (der EZB; Anm.)und nicht
etwa um eine rechtlich zwingende aktienrechtliche oder
bankaufsichtsrechtliche Ausschüttungssperre handelt, haben wir als
Meinl Bank bei der inkriminierten Dividendenausschüttung 2008
zusätzlich auch alle Kriterien dieser Empfehlung eingehalten und
sämtliche Kapital- und Risikopuffer erfüllt."

Es sei ein beunruhigendes Zeichen, ein Warnsignal für den Finanzplatz
Österreich, wenn eine Anklagebehörde angesichts dieser Fakten dennoch
eine Anklage lancieren könne, so der Bank Vorstand abschließend.

Hintergrundinformationen - Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen in den Bereichen
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament und ist mit einer ausgewogenen
Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert.

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