• 07.02.2015, 12:06:14
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  • OTS0018 OTW0018

AK: Wiedereingliederungsgeld soll nach langem Krankenstand helfen

Kein Zwang für ArbeitnehmerInnen zu Teilzeit-Krankenstand

Utl.: Kein Zwang für ArbeitnehmerInnen zu Teilzeit-Krankenstand =

Wien (OTS) - Menschen, die lange krank waren, sollen bessere
Möglichkeiten zur Rückkehr in den Beruf bekommen. Wenn
ArbeitnehmerInnen stufenweise in den Beruf zurückkehren wollen, etwa
in Teilzeit, sollen sie ein Wiedereingliederungsgeld entsprechend
ihrem Einkommen vor der Krankheit bekommen. Im Unterschied zum
Teilkrankenstand, der gleich greifen würde, soll die
Wiedereingliederung erst nach langen Krankenständen greifen.
Verhandlungen zum Teilzeit-Krankenstand gibt es nicht.
Wiedereingliederungshilfe ja, Teilkrankenstand nein - das ist der
Stand der Gespräche. Die AK sieht beim Wiedereingliederungsgeld eine
Lösung in Sicht.

Vieles ist allerdings noch offen: Geklärt werden müssen noch die
Bedingungen, unter denen jemand eine weniger belastende Arbeit
ausüben kann. Einer Dequalifizierung muss jedenfalls ein Riegel
vorgeschoben werden. Und: begleitet werden muss der Prozess von einem
Arzt, einer Ärztin der Krankenkasse. Einen Zwang für
ArbeitnehmerInnen zur Wiedereingliederung darf es jedenfalls nicht
geben.

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