• 05.02.2015, 12:26:05
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  • OTS0123 OTW0123

Der Fall Kwizda-Agro: GLOBAL 2000 ortet Befangenheit von Korneuburger Gericht

Verlegung des Ermittlungsverfahrens gegen BehördenvertreterInnen beantragt.

Utl.: Verlegung des Ermittlungsverfahrens gegen
BehördenvertreterInnen beantragt. =

Wien/Korneuburg (OTS) - Die österreichische Umweltschutzorganisation
GLOBAL 2000 brachte heute über ihren Anwalt, Dr. Josef Unterweger,
bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg bezüglich des
Ermittlungsverfahrens gegen Bezirks- und Landesbehörden in
Zusammenhang mit der von der Kwizda-Agro verursachten
Grundwasserkontamination einen Antrag auf Verlegung des Verfahrens
wegen Befangenheit ein. Seit dem Frühjahr 2013 wird gegen
VertreterInnen der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg und des Amtes
der niederösterreichischen Landesregierung wegen des Verdachts auf
Beitragstäterschaft zur Umweltgefährdung ermittelt. Durchgeführt
werden die Ermittlungen am Bundesamt für Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung (BAK), doch geleitet werden sie von der
Staatsanwaltschaft Korneuburg. Somit wäre auch das zuständige Gericht
das Landesgericht Korneuburg.

"Aus Sicht von GLOBAL 2000 bestehen aber erhebliche Zweifel, dass das
Verfahren in Korneuburg unvoreingenommen und unparteiisch geführt
werden kann", sagt Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000.
Rechtsanwalt Dr. Unterweger ergänzt: "Eine Befangenheit ist
grundsätzlich dann anzunehmen, wenn ein Richter oder Staatsanwalt aus
der Verurteilung, dem Freispruch oder der Einstellung eines
Verfahrens einen Nutzen oder Schaden zu erwarten hat. Da ein solcher
Interessenkonflikt unserer Ansicht nach bei Gericht und bei der
Staatsanwaltschaft Korneuburg mehrfach vorliegt, beantragen wir die
Verlegung der Strafsache an eine andere Staatsanwaltschaft und an ein
anderes Gericht".

Ursachen für Interessenkonflikte und Befangenheit sind:

1.) Vorgefasste Meinung von Gericht und Staatsanwaltschaft

Eine entscheidende Frage im gegenständlichen Verfahren gegen
Behördenvertreter ist, ob diese möglicherweise schon zu einem
früheren Zeitpunkt als September 2012, dem Einschreiten von GLOBAL
2000, von der Undichtheit der Kwizda-Abwasseranlagen und dem
Austreten anderer Pestizide als den Insektiziden Thiamethoxam und
Clothianidin gewusst haben. Ungeachtet dessen setzten aber Gericht
und Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen die Kwizda-Agro die
Unkenntnis der Behörden über diese Sachverhalte gleichsam als
unumstößliche Tatsache voraus. Äußerungen von Zeugen bzw.
Beschuldigten, die Zweifel an dieser Annahme nahe legten,
veranlassten weder den Richter noch die Staatsanwaltschaft zu
nachforschenden Fragen.

Auch verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Überprüfung des
Wahrheitsgehalts und der Plausibilität der im Zuge der
Gerichtsverhandlung erstmals von Kwizda-Angestellten präsentierten
Darstellung, dass das undichte Abwassersystem ab Bekanntwerden seiner
Undichtheit im September 2010 bis zur Sanierung nicht mehr genutzt
worden sei. Dies obwohl der gerichtliche Sachverständige, der
zwischen 2012 und 2014 die kriminalpolizeilichen Ermittlungen
begleitet hatte, dem Gericht gegenüber einräumte, dass "diese
Geschichte" bislang nicht vorgebracht wurde und auch nicht Ergebnis
der kriminalpolizeilichen Ermittlungen war.

2.) Anzeigen wurden von Staatsanwaltschaft nicht hinreichend verfolgt

Die Sachverhaltsdarstellung der Umweltstadträtin von Korneuburg,
Elisabeth Kerschbaum, vom 27.10.2011, die konkrete Hinweise auf
Pestizidkontaminationen samt Beweisanträgen enthielt, wurde
zurückgelegt, ohne die Überprüfung des angezeigten Sachverhaltes
durch die Polizei zu ermöglichen. Begründet wurde die Einstellung mit
dem fehlenden Anfangsverdacht eines früheren Störfalls bei der Firma
Kwizda-Agro. Dabei lautete die Anzeige gegen Unbekannt. Es ist
anzunehmen, dass die - in solchen Fällen ansich übliche -
Beauftragung polizeilicher Ermittlungen zum vorzeitigen Erkennen der
Korneuburger Grundwasserkontamination sowie zur vorzeitigen
Abschaltung der kontaminierten Trinkwasserversorgungsanlage
Brunnenfeld Bisamberg geführt hätte. Die Staatsanwaltschaft
Korneuburg kann in dieser Sache daher nicht unvoreingenommen
auftreten.

3.) Die Gerichtspräsidentin ist die Schwester einer Beschuldigten

Auch wenn das Verfahren nicht durch die Präsidentin selbst, sondern
durch andere RichterInnen geführt wird und sich diese um Objektivität
bemühen - was vorausgesetzt wird - wäre die volle
Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit sowohl des Gerichtes als
auch der Staatsanwaltschaft bereits aufgrund des
Verwandtschaftsverhältnisses zwischen der Präsidentin des
Landesgerichts Korneuburg und einer Beschuldigten in Zweifel zu
ziehen.

GLOBAL 2000 möchte, dass Umweltstrafsachen mit dem selben Ernst
behandelt und genauso fundiert ermittelt und verhandelt werden wie
andere Strafsachen auch. "Damit an der Objektivität des Gerichts kein
Zweifel bestehen kann, muss das gegenständliche Verfahren gegen
VertreterInnen der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg und des Amtes
der NÖ Landesregierung von der Staatsanwaltschaft und vom
Landesgericht Korneuburg abgezogen werden", sagt Burtscher
abschließend.

Die detaillierte Begründung der von GLOBAL 2000 vermuteten
Befangenheit des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Korneuburg
findet sich in der Eingabe an die Oberstaatsanwaltschaft (siehe
Attachment)

TV-Tipp zum Thema Umweltskandale:
ORF Am Schauplatz "Versickert", Heute 21:05 Uhr ORF 2
Robert Gordon zeigt anhand von aktuellen Umweltskandalen in Kärnten,
Oberösterreich und Niederösterreich (Kwizda-Agro) auf, dass die
Vergiftung von Wasser und Lebensmitteln nur durch Zufall entdeckt
wurde und die Kontrolle der Behörden vollkommen versagt hat.

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