Alle Infos zur ArbeitnehmerInnenveranlagung:www.holdirdeingeldzurueck.at
Utl.: Alle Infos zur
ArbeitnehmerInnenveranlagung:www.holdirdeingeldzurueck.at =
Wien (OTS) - Im Schnitt 200 Euro erhalten ArbeitnehmerInnen an zu
viel bezahlten Steuern zurück. "Bei den hohen Preisen für
Lebensmittel, Wohnen und Energie können viele jeden Euro gut
gebrauchen. Machen Sie daher die ArbeitnehmerInnenveranlagung, es
zahlt sich aus", sagt AK Präsident Rudi Kaske. Auf
www.holdirdeingeldzurueck.at gibt es Infos, Broschüren zum Download
und einen Youtube-Film, der zeigt, für wen es sich besonders lohnt.
Zudem betont der AK Präsident die Wichtigkeit einer Steuerreform:
"Arbeit ist im Gegensatz zu Vermögen in Österreich hoch besteuert.
Wir fordern daher die Regierung auf, rasch eine Entlastung der
ArbeitnehmerInnen umzusetzen."
Für manche zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung besonders
aus:
Die Lohnsteuer wird monatlich so berechnet, als ob
ArbeitnehmerInnen das ganze Jahr über gleich viel verdient hätten.
Viele haben aber erst während des Jahres zu arbeiten begonnen oder
den Job gewechselt. Ihr Einkommen war deshalb unterschiedlich hoch
und ihnen wurde zu viel Steuer abgezogen. Für BerufsanfängerInnen,
Lehrlinge oder WiedereinsteigerInnen zahlt es sich deshalb besonders
aus, die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu machen.
Zusätzlich können Sonderausgaben, Werbungskosten oder
außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden:
+ Zu den Sonderausgaben zählen Kosten für die Sanierung von
Wohnungen oder für die Errichtung neuen Wohnraums, Zahlungen für
freiwillige zusätzliche Kranken-, Unfall- oder
Pensionsversicherungen. Auch ein Kirchenbeitrag sowie Spenden an
mildtätige Organisationen können bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung
geltend gemacht werden.
+ Unter Werbungskosten versteht man Kosten, die durch die
Berufsausübung entstehen. Das sind Kosten für Aus- und
Weiterbildungen, für Umschulungen, Sprachkurse, Fachliteratur oder
Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein Computer - sofern sie nachweislich
berufsbedingt notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber bezahlt
wurden. Auch das Pendlerpauschale und der Gewerkschaftsbeitrag können
bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.
+ Außergewöhnliche Belastungen haben zum Beispiel Eltern. Sie
können Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente
für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, absetzen. Dazu zählen
auch Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder
aufgrund einer Behinderung entstehen.
Keine Steuer bezahlt? Die ArbeitnehmerInnenveranlagung lohnt sich
trotzdem:
Wer so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss,
für den gibt es die sogenannte Negativsteuer - bis zu 110 Euro
Gutschrift vom Finanzamt. Hat man auch Anspruch auf den
Pendlerzuschlag, kann sich der Betrag auf bis zu 400 Euro erhöhen.
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für
AlleinverdienerInnen und für AlleinerzieherInnen, die wenig
verdienen: Wenn sie den Alleinverdiener- bzw.
Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil ihre
Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten sie diesen
vom Finanzamt ausbezahlt.
Alle Infos auf www.holdirdeingeldzurueck.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW