Die Aktion zum Jubiläum: ab sofort keine Vertretungskosten bei Insolvenzforderungen bis EUR 7.000,- für alle Mitglieder und KSV1870 Kunden
Utl.: Die Aktion zum Jubiläum: ab sofort keine Vertretungskosten bei
Insolvenzforderungen bis EUR 7.000,- für alle Mitglieder und
KSV1870 Kunden =
Wien (OTS) - Das Jahr 2015 hat für den Kreditschutzverband von 1870
eine ganz besondere Bedeutung. Österreichs erster
Gläubigerschutzverband feiert heuer mit all seinen Mitgliedern und
Freunden des Hauses seinen 145. Geburtstag. Ins Zentrum der
Aufmerksamkeit stellt der Verein bei diesem Jubiläum alle seine
Kunden. Als Dankeschön für ihre langjährige Treue gilt ab 02. Februar
2015 eine spezielle Jubiläumsaktion: Bei der Anmeldung von
Insolvenzforderungen bis EUR 7.000,- pro Fall werden keine
Vertretungskosten und bei Forderungen ab EUR 400,- auch keine
Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.
Auf Initiative einer Reihe von Kaufleuten wurde der
Kreditschutzverband von 1870 als "Creditorenverein zum Schutz der
Forderungen bei Insolvenzen" am 12.02.1870 registriert und am
10.04.1870 im Rahmen einer Gründungssitzung im ersten Wiener
Gemeindebezirk aus der Taufe gehoben. "Zum damaligen Zeitpunkt gab es
europaweit keine vergleichbare Institution, die sich dem Schutz der
Gläubigerinteressen verschrieben hätte", so Johannes Nejedlik,
Geschäftsführer des Kreditschutzverband von 1870, zur damaligen
Situation.
145 Jahre nach seiner Gründung ist der KSV1870 ein moderner
Dienstleister, der nicht nur im Insolvenzbereich aktiv ist, sondern
Unternehmen zur perfekten Risikovorsorge Bonitätsauskünfte und
Inkassodienstleistungen zur Reduktion von Forderungsausfällen bietet.
Am Gründungsgedanken, nämlich "finanzielle Schäden von
Wirtschaftstreibenden fernzuhalten", hält der KSV1870 bis heute
uneingeschränkt fest. "Mit unserer Jubiläumsaktion sagen wir danke an
unsere Kunden - für die langjährige Treue, für das Vertrauen und die
Unterstützung bei den zahlreichen Neuerungen, die wir initiiert
haben", so Johannes Nejedlik.
Aktionsbedingungen: Die Jubiläumsaktion gilt ab 02.02.2015 bis auf
weiteres und bezieht sich nur auf Unternehmensinsolvenzen. Für die
Berechnung der Forderungshöhe werden Einzelforderungen, die eine
Unternehmensinsolvenz betreffen, addiert. Nachträgliche
Forderungsanmeldungen werden zu den geltenden Vertretungskosten
übernommen und in Rechnung gestellt. Die Gerichtsgebühren werden ab
einer Forderungshöhe von EUR 400,- vom KSV1870 getragen. Im Bereich
der Privatinsolvenzen stehen den Mitgliedern in gewohnter Weise die
Gutscheine zur Verfügung.
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