• 30.01.2015, 08:48:11
  • /
  • OTS0011 OTW0011

ÖGKV befürwortet vermehrten Einsatz des Pflegefachwissens im Rahmen der Pflegegeldeinstufung

Erweiterte Einbindung von Pflegefachkräften bei Begutachtung und Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld

Utl.: Erweiterte Einbindung von Pflegefachkräften bei Begutachtung
und Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld =

Wien/Linz/Salzburg/Graz/Eisenstadt/Klagenfurt/Bregenz/St.
Pölten/Innsbruck (OTS) - Rund 450.000 Pflegebedürftige - das sind
rund fünf Prozent der Bevölkerung - beziehen derzeit Pflegegeld in
Österreich. 70% davon entfallen auf die unteren drei
Pflegegeldstufen. In der Pflegestufe 3 sind es knapp 20% der
Pflegebedürftigen, die einen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden
pro Monat aufweisen.

Seit drei Jahren wird bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld,
insbesondere ab Pflegestufe 4, das Fachwissen des Gehobenen Dienstes
für Gesundheits- und Krankenpflege für die notwendige Erstellung von
Pflegegutachten genutzt.
Mit Februar 2015 wird diese Tätigkeit von Pflegefachkräften ab
Pflegestufe 3 ausgeweitet.

Die Ergebnisse des im Vorfeld durchgeführten Pilotprojektes in Wien,
Niederösterreich und der Steiermark zeigten bei nahezu 50 % der
unabhängig von Pflegefachkräften und Ärzten durchgeführten
Begutachtungen keine Abweichungen in der Einstufung.

Wohl gibt es laut chefärztlichem Bericht Unterschiede bei der
Einschätzung von psychischen Defiziten wegen mangelnder
Objektivierbarkeit, jedoch sind pflegerische und ärztliche Gutachten
jeweils schlüssig und nachvollziehbar.
"Die Erfassung des tatsächlichen Pflegebedarfs der AntragstellerInnen
zum Bezug des Pflegegeldes, sowie eine kurze Verfahrensdauer stehen
dabei im Vordergrund. Darüber hinaus unterstützen Pflegefachkräfte
die Betroffenen und deren Angehörige durch gezielte Beratung im
Einsatz von Pflegehilfsmitteln und Möglichkeiten zur besseren
Alltagsbewältigung", meint Ursula Frohner, Präsidentin des
Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV),
welcher sich für die Nutzung der Pflegefachkompetenz am Sektor
Pflegegeldeinstufung vehement einsetzt.

Ebenso war der ÖGKV bei der Durchführung der vorangegangen
Pilotprojekte mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wesentlich
eingebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
(BMASK) setzt mit der nunmehr beauftragten Überführung des Einsatzes
von Pflegefachkräften in den Regelbetrieb für die Erstellung von
Gutachten bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld bei einem bereits
festgestellten Pflegebedarf ab Pflegestufe 3, einen weiteren Schritt
in der Einbindung von Pflegefachkompetenz.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKV

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel