• 23.01.2015, 09:50:25
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Sterbebegleitung statt Sterbehilfe: Johanniter zur Parlamentsenquete "Sterben in Würde"

Johanniter möchten das "Verbot der Tötung auf Verlangen" nicht in den Verfassungsrang heben. Weder aktive Sterbehilfe, noch Lebensverlängerung um jeden Preis, sind sinnvoll.

Utl.: Johanniter möchten das "Verbot der Tötung auf Verlangen" nicht
in den Verfassungsrang heben. Weder aktive Sterbehilfe, noch
Lebensverlängerung um jeden Preis, sind sinnvoll. =

Wien (OTS) - Anlässlich der Parlamentsenquete "Sterben in Würde"
unterstützen die Johanniter die Forderung der Diakonie: Weder soll
das "Verbot der Tötung auf Verlangen" in den Verfassungsrang gehoben
werden noch ein "Recht auf aktive Sterbehilfe" gesetzlich verankert
werden.

"Menschen mit chronischen und unheilbaren Erkrankungen können heute
individuelle Begleitung, soziale, medizinische, pflegerische und
spirituelle Unterstützung durch Palliative Care erfahren. Allerdings
müssen Betroffene und Angehörige intensiver und umfassender über
Unterstützungsangebote wie Palliative Care und die rechtlichen
Rahmenbedingungen informiert werden. Auch der flächendeckenden Ausbau
und die umfassende Finanzierung der Hospiz- und Palliativangebote
müssen vorangetrieben werden", erklärt DGKS Anneliese Gottwald,
Pflegedienstleiterin der Johanniter mit Zusatzausbildung in
Palliative Care.

Die derzeitige Gesetzeslage bietet mit der Patientenverfügung
ausreichend Möglichkeiten, vorab unerwünschte medizinische
Behandlungen abzulehnen. Auch mit der Vorsorgevollmacht besteht die
Möglichkeit, die Vertretungs- und Entscheidungsbefugnisse an eine
nahestehende Person zu übergeben. "Derzeit kostet die Errichtung
einer Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht mehrere hundert
Euro. Wichtig wäre es daher, eine Kostenübernahme durch
Patientenanwaltschaft oder Versicherungsträger oder zumindest einen
kostengünstigen Zugang für Betroffene zu schaffen", so Gottwald.

Ein hilfreicher und niederschwelliger Weg zur Selbstbestimmung und
somit auch ein Beitrag zur Selbstverantwortung ist der
Vorsorgedialog. Dabei geht es um rechtzeitige vorsorgliche
Kommunikation über die Wünsche und Vorstellungen jedes Einzelnen, wie
das Lebensende gestaltet werden kann.

"Sterben und Tod gehören zum Leben. Das unveräußerliche Recht auf
Leben schließt auch das Recht zu sterben ein. Lebensverlängerung um
jeden Preis missachtet dieses Recht und damit die Würde des
Menschen", so O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich Körtner,
Bundespfarrer der Johanniter und Direktor des neu gegründeten
Diakonie-Institutes für öffentliche Theologie und Ethik.

Die Diakonie Österreich und die Johanniter schlagen daher gemeinsam
vor, rechtliche Lösungen für eine Entkriminalisierung der
Suizidbeihilfe im Einzelfall oder Grenzfall zu suchen, ohne das
bestehende Verbot gänzlich aufzuheben. Das "Verbot der Tötung auf
Verlangen" in Verfassungsrang zu heben, würde die bestehende
Unsicherheit bei Ärzten noch vergrößern, wann medizinische Maßnahmen
zu ergreifen sind oder unterlassen werden können. "Auf diese Weise
würde womöglich das seit 2006 geltende Patientenverfügungsgesetz
ausgehöhlt werden", erklärt O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Körtner.

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