• 22.01.2015, 15:35:50
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Leihmutterschaft: Aktionsbündnis drängt auf Verfassungsverbot

Nach Beschluss der Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle setzt das Bündnis www.kinderbekommen.at von Katholischer Aktion, "Aktion Leben" und Familienverband auf intensive Beratung Betroffener und drängt auf Evaluierung der Gesetzesfolgen - Gynäkologe Huber für Adoption von überzähligen Embryonen

Wien, 22.1.2015 (KAP) Nach Beschluss der Novelle des
Fortpflanzungsmedizingesetzes am Mittwoch drängt die Plattform
www.kinderbekommen.at auf politische Maßnahmen, um eine weitere
Liberalisierung zu verhindern. Es sei absehbar, dass nach der Öffnung der
In-vitro-Fertilisation (IVF) für lesbische Paare durch das neue Gesetz nun
auch männliche homosexuelle Paare und Alleinerziehende auf Basis des
Gleichheitsgrundsatzes den Verfassungsgerichtshof anrufen werden, um ihr Recht
durchzusetzen, unterstrich die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich
(KAÖ), Gerda Schaffelhofer, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien
ihre Sorge. Das einzige Mittel, um den "ethischen Dammbruch", der durch das
neue Gesetz geschehen sei, einzuschränken, sei ein Verfassungsverbot der
Leihmutterschaft, so Schaffelhofer.

Zugleich unterstrich das Aktionsbündnis, dem neben der Katholischen Aktion
auch die "Aktion Leben", der Katholische Familienverband (KFÖ), die
Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) und die Ordensgemeinschaften
Österreichs angehören, seine Absicht, auch nach Beschluss des umstrittenen
Gesetzes den Themenbereich der Fortpflanzungsmedizin weiter zu behandeln und
die eigene Beratungs- und Informationstätigkeit auszudehnen.

Notwendig sei darüber hinaus eine umfassende Evaluierung der Folgen des neuen
Gesetzes, mahnte KA-Präsidentin Schaffelhofer: "Ich kenne keinen anderen
Bereich, in dem der Gesetzgeber ganz bewusst und willentlich nicht im
Geringsten wissen will, wie sich ein Gesetz auf die Gesundheit und die
Entwicklung eines Menschen auswirkt." Dies sei um so unverständlicher, als es
um das Kindeswohl gehe. Familienverbands-Präsident Alfred Trendl unterstrich,
dass man nun darauf drängen werde, die im Gesetz und im beigestellten
Entschließungsantrag formulierten Maßnahmen auch umzusetzen.

Kritik am Fortpflanzungsmedizingesetz übte auch der Gynäkologe Prof. Johannes
Huber, der naturwissenschaftliche und medizinische Mängel ortete. Als ein
Befürworter der In-vitro-Fertilisation (IVF) hätte er sich so wie andere
Fachkollegen auch erwartet, dass die IVF durch das neue Gesetz "sicherer
gemacht" werde. Stattdessen habe sich der Gesetzgeber so sehr auf die Themen
Eizellenspende und Präimplantationsdiagnostik (PID) konzentriert, dass andere
wichtige Aspekte vernachlässigt wurden. "Das Problem sind die
Verfassungsrichter", betonte der Mediziner und mahnte an, darüber ernsthaft
nachzudenken. Weiters plädierte er dafür überzählige Embryonen zur Adoption
freizugeben und insgesamt eine umfassende wissenschaftliche Dokumentation zur
IvF einzuführen.

Mehr zum Thema auf www.kathpress.at

(forts. mgl.) hkl/pwu/

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