- 22.01.2015, 13:56:22
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EuGH gibt T-Mobile in Beschwerde nach 3-Orange-Merger recht
Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließt sich in
seiner heute veröffentlichten Entscheidung der Rechtsauffassung von
T-Mobile Austria an, der nach der Übernahme von Orange durch
Hutchison 3 Austria (H3A) bei der Neuverteilung von Frequenzen von
der TKK (Telekom-Control-Kommission) die Parteistellung verwehrt
wurde. Zur Erinnerung: Nach der Fusion H3A-Orange vereinbarten H3A
und A1 Telekom Austria die Neuverteilung von Frequenzen
untereinander. Ein Antrag von T-Mobile Austria, dabei als Partei
gehört zu werden und einen fairen Ausgleich zwischen den
Marktteilnehmern herzustellen, wurde von der TKK Ende 2012 abgelehnt.
Dagegen legte T-Mobile Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
ein, der seinerseits den EuGH zu einer Klärung anrief. Der EuGH
entschied nunmehr im Sinne von T-Mobile. Jetzt ist der VwGH am Zug in
der Sache zu entscheiden.
Mit der EuGH-Entscheidung kommt T-Mobile bei der Verteilung von
Frequenzen im Zuge der H3A-Orange-Fusion Parteistellung zu. Das
Anliegen von T-Mobile ist es, dass die Frequenzen im Bereich von 2100
Megahertz fair auf alle drei verbleibenden Marktteilnehmer aufgeteilt
werden. Dies würde der Vorgangsweise entsprechen, die seinerzeit von
der TKK auch nach der Übernahme von tele.ring durch T-Mobile gewählt
wurde. Anders bei der Fusion H3A-Orange: Dabei trat H3A ohne Anhörung
von T-Mobile Frequenzen nur an A1 ab und behielt selbst den größeren
Teil der Frequenzpakete, was den beiden Betreibern einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber T-Mobile Austria gibt.
"Unser Ziel war und ist, dass die UMTS-Frequenzen im Bereich 2100
Megahertz gleich verteilt werden und nicht zwei Marktteilnehmer
begünstigen. Auf Basis der jetzigen Entscheidung streben wir eine
vernünftige Lösung in dieser Frage mit allen Beteiligten an",
kommentierte Andreas Bierwirth, CEO von T-Mobile Austria, die
EuGH-Entscheidung.
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