- 21.01.2015, 13:59:25
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Entscheidung des ORF-Ethikrats
Wien (OTS) - Der ORF-Ethikrat hat einstimmig folgende Entscheidung
beschlossen:
Christian Wehrschütz hat bei der ÖVP-Klubklausur über den
Ukrainekonflikt referiert. Er hatte dies am Dienstweg mitgeteilt. Vom
Personalbüro ist ihm beschieden worden, es handle sich um keine
genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung, da er für diesen Auftritt
kein Honorar beziehe. Allerdings hatten einige ORF-JournalistInnen,
unter anderem der Redakteursratsvorsitzende, nach der via APA
verbreiteten Ankündigung der ÖVP-Klubklausur Christian Wehrschütz
dringend aufgefordert, diesen Auftritt abzusagen - mit dem Hinweis
auf die im ORF-G, im ORF-Verhaltenskodex und in den
ORF-Programmrichtlinien getroffenen Regelungen zur
Unabhängigkeitsverpflichtung von ORF-JournalistInnen. Christian
Wehrschütz hat den Auftritt trotzdem gemacht und das etwa damit
begründet, dass er "auch bei NEOS, Grünen, SPÖ oder FPÖ referieren
würde", würde er eingeladen.
Beschluss: Die "Pflicht zur Unabhängigkeit" von ORF-JournalistInnen
(ORF-G), dass "ORF-JournalistInnen und Programmverantwortliche alles
zu unterlassen haben, das geeignet sein könnte, Zweifel an der
Unabhängigkeit des ORF aufkommen zu lassen" (Programmrichtlinien) und
dass "alle politischen und wirtschaftlichen Verquickungen, die
geeignet sein könnten, Zweifel an der Unabhängigkeit aufkommen zu
lassen, zu vermeiden sind" (Verhaltenskodex) sind Regeln, die
ORF-JournalistInnen bei allen öffentlichen Auftritten zu beachten
haben, unabhängig davon, ob dafür ein Honorar bezogen wird oder
nicht.
Die Mitwirkung an Parteiveranstaltungen ist zwangsläufig nur in
besonderen - im jeweiligen Einzelfall genauestens zu prüfenden und zu
begründenden - Ausnahmefällen mit den
ORF-Unabhängigkeitsverpflichtungen vereinbar (z. B. wenn es sich um
eine Diskussion mit mehreren, von der veranstaltenden Partei
unabhängigen Fachleuten handelt). Auch wenn bei einem Auftritt in
einer Parteiveranstaltung ein/e ORF-Journalist/in nichts anderes
sagt, als er/sie auch jederzeit in ORF-Sendungen sagen würde, ändert
das nichts daran, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck einer Nähe
zur veranstaltenden Partei erweckt werden kann, bzw.
Vereinnahmungseffekte durch die veranstaltende Partei entstehen
könnten (z. B. durch Aussendungen von Parteipressediensten zur
Veranstaltung).
Auch der Auftritt als "Experte/Expertin" bei einer
Parteiveranstaltung ist - außer in seltenen, jeweils genauestens zu
prüfenden und zu begründenden Einzelfällen - mit den
ORF-Unabhängigkeitsverpflichtungen unvereinbar. ORF-JournalistInnen
haben über die Tätigkeit politischer Parteien unabhängig zu
berichten, was zwangsläufig mit deren Beratung inkompatibel ist.
Der Ethikrat empfiehlt dem Generaldirektor, für alle (auch nicht
honorierte) öffentliche Auftritte aller ORF-Mitarbeiter und
-Mitarbeiterinnen, für die der ORF-Verhaltenskodex gilt, eine am
Beispiel der Nebenbeschäftigungsgenehmigungen orientierte
Vorgangsweise. D. h., solche Auftritte haben über den/die
Hauptabteilungsleiter/in dem/der zuständigen Direktor/in, dem
Generaldirektor bzw. dem/der Landesdirektor/in (also journalistisch
und nicht ausschließlich arbeitsrechtlich Zuständigen) mitgeteilt zu
werden. In Zweifelsfällen kann - sinnvoller Weise, wie häufig
praktiziert, auch vorab - der Ethikrat eingeschaltet werden (was in
der Vergangenheit auch zum Ausschlagen von Einladungen in
Parlamentsklubs geführt hat).
Für den ORF Ethikrat
Mag. Stefan Ströbitzer, Fritz Wendl
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