• 21.01.2015, 12:12:10
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  • OTS0129 OTW0129

GÖD - Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung lehnt neues Besoldungssystem ab

Finanzielle Nachteile für Bundesbedienstete sind nicht akzeptabel

Utl.: Finanzielle Nachteile für Bundesbedienstete sind nicht
akzeptabel =

Wien (OTS/FCG) - Österreich wurde bereits 2009! vom EuGH wegen
diskriminierender Regelungen im Gehaltssystem im Zusammenhang mit dem
Vorrückungsstichtag verurteilt und war seither verpflichtet die
Regelungen anzupassen. Das 2010 eingeführte System wurde 2014 erneut
von EuGH als rechtswidrig festgestellt.

Die GÖD hat in den Verhandlungen mit dem Dienstgeber mehrere
rechtskonforme Lösungsvorschläge, allesamt nachteilsfrei für die
Kolleginnen und Kollegen, z.B. nach dem in Deutschland erprobten
System, eingebracht. Diese Lösungsvorschläge wurden allesamt vom
Dienstgeber abgelehnt.

Nun versucht die Regierung überfallsartig - Vorlage des neuen
Gesetzestextes am Donnerstag, dem 15.1.15 um 23.28 Uhr - ohne
Begutachtung eine Neuregelung durchzupeitschen.

Entgegen den Behauptungen in der Öffentlichkeit wird die vorgesehene
Regelung bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu erheblichen Verlusten
in der Lebensverdienstsumme führen. Zum Beispiel wird die Zeit beim
Bundesheer nicht mehr voll angerechnet. Bei der zwangsweisen
Überstellung in das neue System sind Verluste vorprogrammiert.

Die volle Auswirkung des Gesetzes kann nicht beurteilt werden, da der
gesamte Text auch für Juristen unverständlich und nicht
nachvollziehbar ist.

Die Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung lehnt den
Gesetzesvorschlag daher ab, fordert die Rückkehr an den
Verhandlungstisch und die Reparatur des Gesetzesentwurfes unter
Einhaltung einer ausreichenden Begutachtungsphase.

Die Beschlussfassung, ohne den Entwurf zu überarbeiten, würde zu
Protestmaßnahmen wie auch zur neuerlichen Befassung der Gerichte
führen.

Wir sind nicht bereit, die Kosten für die Steuerentlastung der
Unternehmen zu zahlen!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB

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