- 19.01.2015, 11:47:16
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- OTS0083 OTW0083
GÖD-Resolution vom 19.1.2015 zum Entwurf der Änderung der Besoldung der Bundesbediensteten
GÖD lehnt Entwurf zur Regierungsvorlage (454 d.B.) ab und fordert unverzüglich Fortführung der Verhandlungen.
Utl.: GÖD lehnt Entwurf zur Regierungsvorlage (454 d.B.) ab und
fordert unverzüglich Fortführung der Verhandlungen. =
Wien (OTS) - Resolution des Vorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst vom 19. Jänner 2015
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November
2014 ist eine Gesetzesreparatur bezogen auf das gesamte
Besoldungssystem auf Bundesebene notwendig geworden. Die derzeit
gültige Vorrückungssystematik wurde vom EuGH als
altersdiskriminierend erkannt.
Daher muss das System "Vorrückungsstichtag" auf Erfahrungszeiten
umgestellt werden, wobei seitens des Finanzministers keine
Möglichkeit gesehen wurde, strukturelle Mehrkosten budgetär zu
verkraften.
Seitens der GÖD wurden mehrere Lösungsvorschläge eingebracht, die
allesamt nachteilsfrei für die Kolleginnen und Kollegen gewesen
wären. Diese Lösungsvorschläge wurden von der Dienstgeber-Seite
abgelehnt. Von der GÖD wurde auch auf die deutsche Situation
hingewiesen; da eine europarechtskonforme Umstellung der
Besoldungssysteme auch in Deutschland geboten war (sowohl der Bund,
als auch die deutschen Bundesländer), hat sich der Vorschlag der GÖD
in Hinblick auf diese europarechtskonforme Systematik angelehnt.
Dieser GÖD-Vorschlag ist einfach administrierbar, in Deutschland
erprobt und wäre jedenfalls nachteilsfrei. Leider hat das
Bundeskanzleramt den GÖD-Vorschlag abgelehnt.
Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein
Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen
übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen
in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes
wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende
Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige
Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt.
Somit ist festzuhalten:
1. Der dem Parlament zugeleitete Entwurf weist zahlreiche sowohl
systematische, inhaltliche als auch technische Mängel auf.
2. Diese Mängel führen - entgegen getätigten Zusagen - zu erheblichen
Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen
und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung. Das ist
völlig inakzeptabel!
3. Die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten
sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten entspricht nicht der Judikatur
des EuGH und ist daher europarechtswidrig.
Die GÖD fordert daher:
- Die unverzügliche Fortführung der Verhandlungen, um das System so
zu gestalten, dass jegliche Benach-teiligung von Kolleginnen und
Kollegen beseitigt wird!
- Die Reparatur des ohne unsere Zustimmung eingebrachten
Gesetzesentwurfes muss noch im ersten Halbjahr 2015 - unter
Einhaltung einer ausreichenden Begutachtungsphase - erfolgen.
Aus den oben angeführten Gründen lehnt die GÖD den Entwurf zur
Regierungsvorlage in 454 d.B. ab.
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