- 16.01.2015, 17:19:19
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Skylink: Gerichtsurteil zu Bonuszahlung bestätigt Kostenreduktion durch Gabmanns Initiative für Baustopp
Ernest Gabmann fügt Flughafen dritte Niederlage bei Gericht zu
Utl.: Ernest Gabmann fügt Flughafen dritte Niederlage bei Gericht zu =
Wien (OTS) - Nachdem das OLG Wien kurz vor Weihnachten entschieden
hatte, dass der Flughafen Wien seinem ehemaligen Vorstand Ernest
Gabmann alle Gehaltsansprüche bis einschließlich September 2014
abzugelten hat, setzt es nun die nächste Niederlage vor Gericht. Der
Flughafen, so hat das LG Korneuburg (nicht rechtskräftig)
entschieden, muss Gabmann auch einen seinerzeit vereinbarten Bonus -
er beläuft sich auf 326.263,75 Euro - zur Gänze ausbezahlen, samt
Zinsen und Ersatz der Prozesskosten von 90.723,10 Euro!
Gabmann war seit 1. März 2009 am Flughafen Wien als Vorstand tätig.
Er unternahm die wesentlichen Schritte, um die vor seinem Antritt
explodierten Kosten bei der Errichtung des Skylinks in den Griff zu
bekommen. Gabmann setzte im dreiköpfigen Flughafen-Vorstand im
Alleingang einen Baustopp beim Skylink durch. Dadurch konnte Gabmann
für den Flughafen mit den Bau-Vertragspartnern überhaupt erst neue
Verträge ausverhandeln. Über diese, jetzt auch durch die Entscheidung
des Gerichts bestätigte Initiative Gabmanns, wurde eine Reduktion der
Baukosten von bereits prognostizierter einer Milliarde Euro auf unter
720 Millionen Euro erreicht (alleine die Schadensvergütungen machten
ca. 50 Millionen Euro aus) und es konnte der Skylink auch rechtzeitig
Mitte 2012 eröffnet werden. Genau dafür - erfolgreiche
Kostenreduktion und rechtzeitige Eröffnung - ist mit Gabmann eine
Bonuszahlung vereinbart worden. Doch der Flughafen weigerte sich
diesen auszubezahlen. Stattdessen beendete der Flughafen von sich aus
- und wie zwei Gerichte in der Zwischenzeit nach einer Klage Gabmanns
ausgesprochen haben, rechtwidrig - das Anstellungsverhältnis. Jetzt
bekam Gabmann auch mit seiner Klage im Zusammenhang mit dem
verweigerten Bonus seitens des Gerichtes Recht. So stellte das
Gericht (nicht rechtskräftig) fest, dass Ernest Gabmann alle
vertraglich festgelegten Ziele, die für den Bonus erreicht werden
mussten, auch erreicht hat und der Bonus seitens des Flughafens daher
gezahlt werden muss.
Gericht weist Schadenersatzforderungen des Flughafens zurück
Zuletzt hatte der Flughafen noch versucht, dem Anspruch auf die
Bonuszahlung eine Schadenersatzforderung gegenüber zu stellen. Dieser
vom Flughafen behauptete Schaden bezog sich auf die Vergabe von
Mietflächen. Aber nicht nur, dass diese Behauptung bereits 2011 -
nach einer anonymen Anzeige - von Landeskriminalamt und
Staatsanwaltschaft geprüft und schlussendlich als haltlos
zurückgewiesen wurde, hat nun das Gericht auch den vom Flughafen
behaupteten Anspruch auf Schadenersatz verneint.
Stellungnahme Ernest Gabmann
In einer Reaktion zeigt sich Ernest Gabmann, der in beiden Prozessen
von der Kanzlei Kunz Schima Wallentin vertreten wurde, sehr zufrieden
mit dem Prozessausgang und betont: "Mir ging es vor allem darum, dass
das Gericht mich rehabilitiert. Das ist nun passiert: Im Urteil wird
festgestellt, dass ich durch meinen verhängten Baustopp beim Skylink
aufgeräumt und eine Kostenreduktion von über 250 Millionen Euro
erreicht habe."
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