- 15.01.2015, 14:48:19
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Adoptionsrecht: Wohl des Kindes muss im Zentrum stehen
Bischofskonferenz-Sprecher Wuthe: Kindeswohl noch stärker als bisher in das Zentrum des Adoptionsrechts stellen - Familienverbandspräsident Trendl: "Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater"
Wien, 15.1.2015 (KAP) Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen. Mit
dieser Feststellung haben der Präsident des Katholischen Familienverbandes
Österreich (KFÖ), Alfred Trendl, und der Pressereferent der Österreichischen
Bischofskonferenz, Paul Wuthe, die jüngste Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes zum Adoptionsrecht kommentiert. Wie im Bereich der
Fortpflanzungsmedizin gelte auch für die Adoption: "Es gibt kein Recht auf ein
Kind", die Jugendämter seien angehalten, die besten Adoptionseltern für die
Kinder zu suchen, so Trendl im "Kathpress"-Gespräch am Donnerstag. Liebe und
Verantwortung seien die zentralen Kriterien.
Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch das bisher bestehende
Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Auch sie sollen künftig
zumindest in der Theorie fremde Kinder adoptieren dürfen.
Wie Wuthe gegenüber "Kathpress" in einer Stellungnahme am Donnerstag betonte,
müsse sich die Bischofskonferenz mit dieser Entscheidung erst eingehender
befassen, bevor sie dazu eine Stellungnahme abgibt. Gleichzeitig erinnere die
Bischofskonferenz aber an ihre grundsätzliche Haltung, dass es bei der
Adoption zuallererst um das Kindeswohl gehen müsse. Diesem diene die Adoption
jedenfalls vor allem dann, wenn sie dem Kind ein stabiles Beziehungsumfeld von
Mutter und Vater sowie geeignete Rollenvorbilder als Frau und Mann verschafft.
Es sei daher "sehr fragwürdig", wenn das Höchstgericht im Blick auf das
Kindeswohl den faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern
im Vergleich zu gleichgeschlechtlichen Paaren keine rechtliche Bedeutung mehr
beimisst. Die Bischofskonferenz sehe von daher den Gesetzgeber gefordert,
seinen Gestaltungsspielraum zu nützen und das Kindeswohl noch stärker als
bisher in das Zentrum des Adoptionsrechts zu stellen.
In ähnlicher Weise äußerte sich auch KFÖ-Präsident Trendl: "Kinder haben ein
Recht auf Mutter und Vater." Die Gesellschaft müsse jedenfalls noch viel mehr
als bisher tun, um Eltern zu unterstützen, die Probleme mit der Betreuung und
Erziehung ihrer Kinder haben, damit die Zahl der Kindesabnahmen möglichst
gering gehalten wird. Da die Jugendwohlfahrtsagenden Ländersache sind, seien
hier vor allem auch die Länder in die Pflicht zu nehmen.
Ganz unabhängig davon, sollte Kindern auch im Falle einer Adoption nach
Möglichkeit Kontakt zu ihren leiblichen Eltern ermöglicht werden, forderte der
KFÖ-Präsident. Trendl warnte auch vor der Gefahr, dass Kinder im Falle einer
Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar in ihrem Umfeld diskriminiert
würden.
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