• 15.01.2015, 14:00:33
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  • OTS0184 OTW0184

Stadt Linz akzeptiert Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien

Stadt Linz wird die ILG-Protokolle, wie von Bürgermeister Luger angekündigt, vorlegen

Utl.: Stadt Linz wird die ILG-Protokolle, wie von Bürgermeister
Luger angekündigt, vorlegen =

Linz (OTS) - Die Stadt Linz hatte bekanntlich Sorge, dass die
Nahebeziehung des bestellten Sachverständigen zum Privatgutachter der
BAWAG im Strafverfahren die unbefangene und unparteiliche
Gutachtertätigkeit beeinträchtigen könnte. Das Oberlandesgericht Wien
sah diese Befürchtung als nicht berechtigt an. Weiters hatte sich die
Stadt Linz gegen den Antrag der BAWAG, die ILG-Protokolle vorzulegen,
ausgesprochen, weil er als unzulässiger Erkundungsbeweis den
Verfahrensvorschriften widersprach. Das Oberlandesgericht Wien teilte
diese Rechtsansicht der Stadt Linz, meinte aber, dass es dem
amtswegigen Interesse des Handelsgerichtes Wien an den Protokollen
nicht entgegentreten könne. Die Stadt Linz wird daher - wie schon
angekündigt - die Protokolle vorlegen.

Zwischen dem vom Gericht bestellten Sachverständigen und dem
Privatgutachter der BAWAG besteht eine persönliche und berufliche
Nahebeziehung. Ein klassischer Grund dafür, einen Sachverständigen
nicht zu bestellen bzw. ihn abzuberufen, ist der Umstand, dass er in
der Vergangenheit ein Privatgutachten für eine der Parteien erstellt
hat. Die Stadt Linz war der Ansicht, dass die in ihrer Beschwerde
ausführlich dargestellten Berührungspunkte zwischen dem
Sachverständigen und dem Privatgutachter zumindest den Anschein einer
eben solchen Befangenheit begründen. Die Stadt Linz konnte über die
Tatsache einer möglichen Befangenheit des Sachverständigen nicht
hinwegsehen, erklärte deren Rechtsvertreter Dr. Gerhard Rothner. Das
Oberlandesgericht Wien war der Meinung, dass die aufgezeigte
Nahebeziehung nicht ausreicht, um eine Umbestellung zu rechtfertigen.
An der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen bestanden
ohnehin nie Zweifel.

Was den Vorlageantrag betrifft, so fühlt sich die Stadt Linz in ihrer
Rechtsmeinung bestätigt, da der diesbezügliche Antrag der BAWAG
abgewiesen wurde. Zur Tatsache, dass das Gericht von sich aus die
ILG-Protokolle haben will, betonte Bürgermeister Klaus Luger: "Ich
habe bereits bei meiner Einvernahme am 19. Dezember gesagt, dass wir
die Protokolle nach der Entscheidung des OLG vorlegen werden."

Bestätigt wurde die Stadt Linz darin, dass der teilweise
Kostenzuspruch an die BAWAG für die Verhandlung im Mai vergangenen
Jahres unberechtigt war, der diesbezügliche Antrag wurde abgewiesen.
Die Stadt Linz ist weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung des
Rechtsstreits interessiert. Die Organe der Stadt Linz können aber nur
einem Vergleich zustimmen, der dem starken Rechtsstandpunkt der Stadt
Rechnung trägt. Andernfalls muss dieser Rechtsstreit im Interesse der
Steuerzahler bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LNZ

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