• 14.01.2015, 18:54:33
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EU will Inflation in Europa einheitlicher und präziser berechnen

EU-Ausschuss des Bundesrats gegen überbordende Delegierung von Rechtsakten an die Kommission

Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrats gegen überbordende Delegierung von
Rechtsakten an die Kommission =

Wien (PK) - Zu den Voraussetzungen einer wirkungsvollen Geldpolitik
in Europa zählt eine möglichst präzise Berechnung der
durchschnittlichen Inflationsrate aller Euroländer. EU-Kommission und
Europäische Zentralbank wollen daher die Berechnung der Messgrößen
für die Berechnung der Inflation in der EU weiterentwickeln und die
geltende EU-Verordnung für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex
(HVPI) auch in technischer Hinsicht modernisieren. Der EU-Ausschuss
des Bundesrats nahm heute den Kommissionsentwurf für eine neugefasste
Verordnung für den Rechtsrahmen zur Berechnung der durchschnittlichen
Inflationsrate in Verhandlung und hörte dazu Experten des zuständigen
Wirtschaftsressorts, der Statistik Austria sowie der
Wirtschaftskammer Österreich und der Arbeiterkammer.

Außer Streit stand in der lebhaften Debatte die Notwendigkeit einer
weiteren Harmonisierung sowie von Modernisierungen bei der Ermittlung
des Verbraucherpreisindex. Problematisch sahen aber sowohl
ExpertInnen als auch BundesrätInnen die zahlreichen delegierten
Rechtsakte, die auch dieser Verordnungsentwurf enthält, sowie die
Absicht der Kommission, auf eine Abschätzung der Folgen der geplanten
Verordnung zu verzichten. Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums
sagte zu, sich bei den Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe im
kommenden Februar für eine Folgenabschätzung und für eine
Abschwächung der delegierten Rechtsakte einzusetzen. Dieses Bemühen
sollte der Bundesrat eventuell mit einer Mitteilung nach Brüssel
unterstützen, die der EU-Ausschuss bis zu seiner nächsten Sitzung am
4.2.2015 ausarbeiten könnte, schlug Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V)
dazu vor.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen Fragen zur Erhebung,
Übermittlung und Auswertung von Scannerkassen-Daten und deren Nutzung
für eine präzisere Berechnung der Inflationsrate durch
Berücksichtigung von Rabatten bei Lebensmitteln sowie Drogerie- und
Haushaltsprodukten. Dabei machte die Expertin der Wirtschaftskammer -
bei aller Aufgeschlossenheit für technische Neuerungen, wie sie sagte
- auf Probleme mit dem Schutz sensibler Unternehmensdaten aufmerksam,
während Bundesrat Marco Schreuder (G/W) angesichts der vielen
Kundenkarten auch auf die Frage der Sicherheit personenbezogener
Daten hinwies.

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums unterstrich den Bedarf an
einer weiteren Harmonisierung bei der Ermittlung der Inflation in
Europa und an der Berücksichtigung des technischen Fortschritts in
der gegenständlichen EU-Verordnung. Er informierte über ein geplantes
Methodik-Handbuch zur Qualitätssicherung bei der Inflationsberechnung
und über weitere Fortschritte bei der Nutzung der elektronischen
Datenermittlung und -verarbeitung. Der Verordnungsentwurf sei
sachlich gerechtfertigt und werde vom Ressort daher generell
befürwortet. Kritik übt das Wirtschaftsministerium aber an
weitreichenden delegierten Rechtsakten, wie sie auch in dieser
Verordnung für die Durchführung vorgesehen sind. Dieser Kritik
schlossen sich auch die Vertreterin der Wirtschaftskammer sowie
Sprecher aller Fraktionen an.

Laut Statistik Austria erfasse die derzeit praktizierte
Stichprobenmethode Rabatte im Lebensmittel-, Drogerie- und
Haushaltsbereich nicht ausreichend. In anderen EU-Ländern gehen die
Uhren diesbezüglich schneller, erfuhren die BundesrätInnen. Eine
Übermittlung von Scannerkassen-Daten an die EU sei nicht vorgesehen,
wohl aber eine Auskunftspflicht über die Ergebnisse ihrer Auswertung.
Probleme bei der Erhebung und Verarbeitung von Scannerkassen-Daten
unterschätze auch die Arbeiterkammer nicht, räumte deren Vertreter
ein, der aber die Notwendigkeit betonte, die Qualität der Erhebungen
und der Ergebnisse zu erhöhen.

Die Frage, in welche Richtung eine Berücksichtigung von
Scannerkassen-Daten die derzeit relativ hohe österreichische
Inflationsquote verändern würde, könne man nach derzeitigem Wissen
nicht beantworten, teilte der Experte der Statistik Austria Bundesrat
Walter Temmel (V/B) mit. Bundesrat Gerd Krusche (F/St) erfuhr vom
Vertreter der Statistik Austria, dass von einer Einbeziehung der
Scannerkassen-Daten wesentlich mehr Genauigkeit bei der Berechnung
der Inflationsrate zu erwarten sei. Er erwarte keine zusätzlichen
Personalkosten durch eine Erhebung der Scannerkassen-Daten, wohl aber
Investitionskosten für die dafür nötigen neuen Server.

Während Bundesrat Stefan Schennach (S/W) angesichts der überbordenden
delegierten Rechtsakte und des Fehlens einer Folgenabschätzung
zunächst vorgeschlagen hatte, bis zur nächsten Sitzung des EU-
Ausschusses des Bundesrats am 4.2.2015 eine Stellungnahme ins Auge zu
fassen, meinte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) in seiner
Zusammenfassung der Debatte, es reiche aus, eventuell eine Mitteilung
nach Brüssel vorzubereiten. (Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat) fru

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