- 13.01.2015, 13:30:42
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Erläuterung des Innenministeriums zu Vorratsdaten
Vorratsdaten dienen Ausermittlung von Hintermännern und Netzwerken - Datenspeicherung nie bei Polizei
Utl.: Vorratsdaten dienen Ausermittlung von Hintermännern und
Netzwerken - Datenspeicherung nie bei Polizei =
Wien (OTS) - Aus aktuellem Anlass und teils missverständlichen
medialen Interpretationen erlaubt sich das Innenministerium kurz Sinn
und Zweck einer Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungsarbeit zu
erläutern.
Zur mehrfach rezipierten Feststellung, dass die
Vorratsdatenspeicherung in Frankreich die Anschläge von Paris nicht
verhindern konnte, wird erläutert: Die Vorratsdatenspeicherung dient
in derartigen Fällen ähnlich der kriminalpolizeilichen
Spurensicherung, der Strukturermittlung NACH einer Straftat, um auf
diese Weise etwaige Hintermänner und Netzwerke aufdecken und
zerschlagen und damit auch mögliche weitere Straftaten verhindern zu
können.
Darüber hinaus stellt das Innenministerium richtig, dass bei einer
Vorratsdatenspeicherung die Vorratsdaten nicht von "der Polizei",
sondern ausschließlich von den Telekommunikationsbetreibern erfasst
und gespeichert werden.
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