- 12.01.2015, 12:46:18
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ParlamentsredakteurInnen fordern Transparenz vor dem U-Ausschuss
Ja zum Schutz der Auskunftspersonen, aber Nein zu Trennwänden auf den Parlamentsgängen
Utl.: Ja zum Schutz der Auskunftspersonen, aber Nein zu Trennwänden
auf den Parlamentsgängen =
Wien (OTS) - Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und
-redakteure hat mit Verwunderung erfahren, dass in der Vorbereitung
für den kommenden Untersuchungsausschuss über mobile Trennwände auf
den Parlamentsgängen diskutiert wird.
Wir verstehen das Anliegen, Auskunftspersonen, die nicht in der
Öffentlichkeit stehen oder gestanden sind, einen ungehinderten Zugang
zum Ausschusslokal bzw. ihrem Wartebereich zu ermöglichen. Wir
respektieren auch, dass es jeder und jedem freigestellt sein muss, ob
sie oder er am Rande des U-Ausschusses auch auf Anfragen von Medien
und Journalisten antwortet.
Den Zugang von Auskunftspersonen mit mobilen Trennwänden
abzuschirmen, halten wir aber für eine überschießende Maßnahme. Die
Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen beim U-Ausschuss haben
bereits mit der Ergänzung des Mediengesetzes im Zuge der
U-Ausschuss-Reform eine bedeutende Stärkung erfahren, die ein
öffentliches Bloßstellen mit rechtlichen Sanktionen bedroht.
Vielmehr entsteht der Verdacht, dass auch prominente
Auskunftspersonen sich auf diesem Weg den Fragen der Medien entziehen
können. Eine offenbar überlegte Unterscheidung zwischen öffentlichen
und nicht-öffentlichen Personen wäre jedenfalls nicht praktikabel.
Den Ausschuss hinter Sichtschutz abzuhalten, widerspricht dann aber
den Prinzipien von Transparenz und Öffentlichkeit, denen sich ein
U-Ausschuss verpflichtet fühlen sollte.
Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure
appelliert daher an die Verantwortlichen im Nationalrat, einen
gangbaren Weg für das berechtigte Anliegen des Schutzes von
Auskunftspersonen zu finden. Vor allem verwahren wir uns gegen den
Vorwurf, für einen "Spießrutenlauf" der Auskunftspersonen
verantwortlich zu sein.
Wir stehen jederzeit zu Gesprächen zur Verfügung, welchen Beitrag wir
für einen gedeihlichen Ablauf leisten können.
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