- 24.12.2014, 12:00:02
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Gegendarstellung von MPC zu VKI-Aussendung
VKI meldet Berufung an und kommentiert die zentralen Aussagen
Utl.: VKI meldet Berufung an und kommentiert die zentralen Aussagen =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
veröffentlicht hiermit - aufgrund eines Urteils des Landesgerichtes
für Strafsachen vom 23.12.2014 - eine Gegendarstellung folgender
Antragsteller: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, CPM Anlagen
Vertriebs GmbH in Liquidation, Dreiundfünfzigste Sachwert
Rendite-Fonds Holland GmbH & CoKG, MPC Capital Investments GmbH.
"Gegendarstellung
Sie schreiben in der unter ausschließlicher inhaltlicher
Verantwortung des VKI ausgesandten APA OTS Presseaussendung 0120 vom
25.9.2014, 11:35 Uhr in der Überschrift:
"MPC Holland Fonds: VKI deckt Millionenschäden durch geheime
Zwischenverkäufe von Immobilien auf"
und in der Folge weiter im Text:
"[ ... ] allein durch den Verkauf von drei niederländischen
Bürohäusern an den Holland Fonds 53 [. . .] mussten [die Anleger]
knapp drei Millionen Euro mehr zahlen, als die Immobilien
offensichtlich wert gewesen wären. Das Anlegerkapital des Fonds
(insgesamt 35 Millionen) wurde damit um rund 8,5 Prozent
geschmälert."
Diese Tatsachenmitteilungen sind unrichtig bzw. in irreführender
Weise unvollständig.
Der Gesamtkaufpreis für die Immobilien wurde zu 44% mit
Anlegerkapital und zu 56% mit Fremdkapital finanziert. Die von MPC
Capital initiierten Immobilienfonds haben die Immobilien von
Immobiliengesellschaften gekauft, die sich zuvor die Möglichkeit des
Erwerbs dieser Liegenschaften gesichert hatten. Im Fall des von Ihnen
erwähnten Fonds "Holland 53" lag der an die Immobiliengesellschaft
bezahlte Kaufpreis lediglich um 4,45 % über dem von dieser an die
Voreigentümer bezahlten Kaufpreis.
Sie schreiben weiter:
"Betrachtet man nun die fraglichen MPC-Immobilienfonds aus heutiger
Perspektive und vor dem Hintergrund der nun aufgedeckten
Zwischenverkäufe, dann ist klar, dass die Rechnung für die Anleger am
Ende nicht aufgehen konnte."
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig bzw. in irreführender Weise
unvollständig.
Die MPC Capital in Deutschland hat insgesamt 51 geschlossene
Holland-Immobilienfonds initiiert. Von diesen sind bis zum heutigen
Tag 31 abgeschichtet. Die Durchschnittsrendite der abgeschichteten
Fonds beträgt 6,8 % pro Jahr bei einer durchschnittlichen Laufzeit
von 6,5 Jahren. Lediglich bei einem der abgeschichteten Fonds ergab
sich ein Kapitalverlust von circa 9 % der Einlage. Nur bei vier der
noch laufenden 20 Holland-Immobilienfonds wurden die Anleger zur
Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen auf Grundlage der sie
treffenden beschränkten Kommanditistenhaftung aufgefordert.
Sie schreiben weiter:
"Rechnet man nun für den Hollands Fonds 53 nach, so zeigt sich, dass
die versprochenen jährlichen "Ausschüttungen" von 7 % von Anfang an
unrealistisch waren: Addiert man zu den 17 "Provisionsprozenten" die
Verteuerung durch den Zwischenverkauf und berücksichtigt man die in
Aussicht gestellte Rendite, so hätte der Fonds mehr als 32%
erwirtschaften müssen."
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig bzw. in irreführender Weise
unvollständig.
Bei den von Ihnen so genannten "Provisionsprozenten" handelt es sich
um sämtliche Kosten der Auflage und des Vertriebs des Fonds
(Weichkosten). Diese betrugen beim Fonds Holland 53 7,47 % der
Gesamtinvestitionssumme zuzgl 5% Agio auf das Kommanditkapital.
Die von dem von Ihnen als Zwischenkäufer bezeichneten
Immobilienhändler erwirtschaftete Ertragsspanne betrug nicht 8,5 %,
sondern lediglich 4,45 % des an die Voreigentümer gezahlten
Kaufpreises der Immobilien."
Sie schreiben weiter:
"Risikohinweise fehlten - zumindest in den Österreichischen
Prospekten - zur Gänze."
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig bzw. in irreführender Weise
unvollständig.
ln Österreich wurden für jedes Produkt eine Vertriebsbroschüre, meist
auch eine eigene Broschüre zur Risikoaufklärung und zusätzlich ein
Prospekt nach den Bestimmungen des Österreichischen
Kapitalmarktgesetzes erstellt. Dieser enthielt umfassende
Risikohinweise. Zudem waren den Verkaufsbroschüren sowohl eine
Beitrittserklärung als auch ein Anlegerprofil angeschlossen. Diese
Urkunden enthielten Risikohinweise, die auch die Haftung der Anleger
umfassten.
Sie schreiben weiter:
"In Österreich lief der Vertrieb über eine Tochtergesellschaft:
damals "MPC Münchmeyer Capital Austria AG" genannt, heute- im Lichte
des herankommenden Skandals- auf "CPM Anlagen Vertriebs GmbH in
Liquidation" umbenannt. "
Diese Tatsachenbehauptung ist unrichtig.
Die Umfirmierung erfolgte deshalb, weil die MPC Münchmeyer Capital
Austria AG mangels Neugeschäft keine Tätigkeit mehr ausüben und daher
liquidiert werden sollte. Allfällig notwendige Tätigkeiten wie
insbesondere die Betreuung bestehender Kunden sollten durch
eine Zweigniederlassung, die ebenfalls unter "MPC Münchmeyer
Petersen" firmieren sollte, wahrgenommen werden. Zur Vermeidung
allfälliger Verwechslungen wurde daher die Umfirmierung
durchgeführt."
Ende der Gegendarstellung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig,
dennoch haben Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung. Daher hat der
VKI die Gegendarstellung (siehe oben) zu veröffentlichen.
Stellungnahme des Vereines für Konsumenteninformation (VKI):
Die ursprünglich begehrte Gegendarstellung umfaßte rund 4
A4-Seiten. Die Entscheidung des Gerichtes reduziert diese auf rund
die Hälfte des Textes.
Wir hatten ua als Kern unserer Vorwürfe formuliert: "Unterm Strich
erzielte Hanzevast allein durch den Verkauf von drei niederländischen
Bürohäusern an den Holland Fonds 53 einen Gewinn von 2,975 Millionen
Euro." Zu diesem Text gibt es kein Gebot des Gerichtes, die
Gegendarstellung der MPC zu veröffentlichen.
Der Grundsachverhalt steht wie folgt fest:
- MPC hat in Österreich bislang 20 Holland-Immobilien-Fonds
vertrieben. Davon sind 4 Fonds in Insolvenzgefahr und es werden
Ausschüttungen zurückgefordert; bei 7 weitere Fonds gibt es
wirtschaftliche Probleme, sodass die Rückforderung von Ausschüttungen
in den Raum gestellt wird.
- Die "Weichkosten" eines Fonds umfassen all jene Kosten, die nicht
in die Immobilienkaufpreise fließen. Das sind insbesondere
verschiedenste Provisionen, die von verschiedenen MPC Firmen am
Beginn der Fonds kassiert wurden.
Zu diesen "Weichkosten" streiten wir mit MPC um zwei Fragen:
- Sind die - bei den vom VKI aufgedeckten "Zwischenverkäufen" -
kassierten Aufpreise der Firmen des Hanzevast-Imperiums als
"Weichkosten" in den Prospekten darzustellen, oder reicht es, den
letztlichen Kaufpreis für MPC anzuführen? (Der Aufpreis beträgt etwa
bei Holland 53 immerhin 2.975 Millionen Euro)
- Wie sind die Weichkosten darzustellen, wenn - wie hier - die
Fondsimmobilien auch immer mit Fremdkapital beschafft werden?
Wir meinen, dass man die "Weichkosten" nur auf jenes Kapital beziehen
kann, das die Anleger eingebracht haben. Im Fall des Holland 53
betragen die "Weichkosten" (ohne Aufpreis aus Zwischengeschäften)
22,28 Prozent; mit dem Aufpreis in Höhe von 2,975 Millionen Euro
dagegen - zuzüglich 8,5 Prozent vom Anlegerkapital - über 30 Prozent.
Die MPC setzt die "Weichkosten" in ein Verhältnis zum Kaufpreis der
Immobilien (Anlegerkapital + Kredit). Dann stellt sich der Aufpreis
naturgemäß kleiner dar: er beträgt dann "nur" 4,45 Prozent.
Bei nahezu allen Immobilienkäufen für die MPC Holland Fonds kam es
zu Zwischenverkäufen an eine Firma aus dem Hanzevast-Imperium; in
fast allen Fällen kassierte die jeweilige Firma einen Aufpreis, der
oft weit über den marktüblichen Provisionen für Immobilienmakler (1 -
1,5 Prozent vom Kaufpreis) lag.
Während in Deutschland ein Verkaufsprospekt mit Risikohinweisen
verwendet wurde, gab es in Österreich gleich drei "Prospekte":
- den Verkaufsprospekt, der den Kunden beim Beratungsgespräch
vorgelegt wurde und der kaum Risikohinweise enthielt
- das Risikoprofil, von dem viele Anleger dem VKI sagen, dass sie
dieses nie bekommen haben
- den Kapitalmarktprospekt, auf den nur verwiesen wurde, den die
Kunden aber hätten aktiv anfordern müssen
Viele Anleger aber auch ehemalige Berater geben an, seitens MPC
nicht klar darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die
"Ausschüttungen" von 7 Prozent jährlich nur
"Liquiditätsausschüttungen" waren und daher nun bislang bei vier
Fonds zurückgefordert werden.
Bislang haben sich beim VKI über 1000 Personen gemeldet, die sich
einem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wiener
Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Firmen und Personen des MPC
Imperiums über den VKI anschließen wollen. Wegen des Andranges wird
die Frist zur Teilnahme an der Sammelaktion auf 31.1.2015 verlängert.
Im Frühjahr 2014 wird die erste Verhandlung in der Sammelklage des
VKI gegen Hypo Steiermark und CPM Anlagen Vertriebs GmbH in
Liquidation am Handelsgericht Wien stattfinden.
SERVICE: Nähere Hinweise zur Sammelaktion gibt es unter
www.verbraucherrecht.at.
Der VKI wünscht allen MedienmacherInnen ein schönes Weihnachtsfest!
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