• 23.12.2014, 17:21:29
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  • OTS0119 OTW0119

Vorbereitung der Spaltung der ÖVAG von der Hauptversammlung beschlossen

EZB-Entscheidungsentwurf zu Kapitalquoten aus SREP-Verfahren übermittelt

Utl.: EZB-Entscheidungsentwurf zu Kapitalquoten aus SREP-Verfahren
übermittelt =

Wien (OTS) - Zur Vorbereitung der Spaltung der Österreichischen
Volksbanken-AG (ÖVAG), die im ersten Halbjahr 2015 erfolgen soll, hat
heute eine Hauptversammlung (HV) stattgefunden. Die Aktionäre haben
dabei den einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Änderung des
Geschäftsmodells - die Umwandlung der ÖVAG in eine reine
Abwicklungsgesellschaft - gefasst und den Vorstand mit entsprechenden
Vorbereitungsmaßnahmen beauftragt.

"Mit dem heutigen Beschluss kann die Neustrukturierung des
Volksbanken-Verbunds weiter vorangetrieben werden. Der vorliegende
Plan zur Umwandlung der ÖVAG in eine Abbaugesellschaft ist für die
nachhaltige Stabilisierung des Volksbanken-Verbunds und im Interesse
von Eigentümern und Gläubigern der Bank der einzig gangbare Weg", so
ÖVAG-Generaldirektor Stephan Koren.
Zu dem von der FMA geforderten Tagesordnungspunkt zur "Vornahme einer
möglichen Kapitalmaßname" wurde in der HV berichtet, dass derzeit
seitens der Kernaktionäre der ÖVAG sowie von Dritten keine
Bereitschaft besteht, der ÖVAG weiteres Kapital zuzuführen.
Berichtet wurde, dass im Zuge der Vorbereitungsmaßnahmen für die
Abwicklung der ÖVAG Bewertungsverluste im Jahr 2014 von rund EUR 500
Mio. anfallen. Das voraussichtliche Gesamtjahresergebnis nach Steuern
wird daher rund EUR -750 Mio. betragen.

Geplant ist, die Spaltung im ersten Halbjahr 2015 durchzuführen. Im
Anschluss daran soll die Rest-ÖVAG aus dem Volksbanken-Verbund
ausscheiden und die Banklizenz zurücklegen.

Die Umwandlung der ÖVAG in eine Abbaugesellschaft steht unter
zahlreichen behördlichen Genehmigungsvorbehalten, insbesondere der
Zustimmung durch die Europäische Kommission für Wettbewerb, die
Europäische Zentralbank sowie der nationalen Aufsichtsbehörden.

EZB-Entscheidungsentwurf zu Kapitalquoten aus SREP-Verfahren

Im Rahmen des "Aufsichtlichen Überprüfungs- und
Evaluierungsprozesses" (engl. Supervisory Review and Evaluation
Process, SREP) hat die Europäische Zentralbank heute einen
Entscheidungsentwurf übermittelt. In diesem Entscheidungsentwurf wird
dem Volksbanken-Verbund eine CET1-Quote von 14,63 % vorgeschrieben.
Diese ist ab dem 26. Juli 2015 einzuhalten.
Die Analyse der EZB basiert auf dem 31.12.2013. Im
Entscheidungsentwurf wird daher die Volksbank Romania nach wie vor
als Risikofaktor gesehen. Wie bekannt ist, soll das Closing zum
Verkauf der Volksbank Romania im ersten Halbjahr 2015 erfolgen.
Weiters wird im Entscheidungsentwurf die Governance-Struktur des
Volksbanken-Verbunds sehr kritisch gesehen. Dies wird bei der
Umsetzung des neuen Volksbanken-Verbunds jedenfalls berücksichtigt
werden müssen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VBF

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