• 23.12.2014, 10:30:33
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Presserat: "Heute" stellt Armut in verletzender Weise dar

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich vor kurzem
mit zwei Beiträgen in der Tageszeitung "Heute", die am 29.09.2014
erschienen sind.

Beide Beiträge verstoßen laut Senat gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse.

In dem Beitrag "Diese Wiener Bettlerin beweist Stil" geht es um eine
Bettlerin, die auf einem beigefügten Foto auf dem Boden sitzt und
bettelt. Neben ihr steht eine Handtasche, die vom Erscheinungsbild
eine Louis-Vuitton-Tasche zu sein scheint. Im Text wird dazu
angemerkt, dass die Kärntner Straße ein nobles Pflaster sei und nicht
restlos geklärt sei, ob die Bettlerin mit dieser Tasche reiche
Spender anlocken habe wollen.

Der Beitrag "Container Taucherin" bezieht sich auf ein Foto einer
Frau, die in einem Container einer Kleidersammlung nach Kleidern
sucht. Die Frau steht dabei auf einem vorne am Container angebrachten
Griff und bückt sich in den Container hinein. Die Frau trägt
auffällige "Blumen-Leggins". Im Text zu dem Foto wird angemerkt, dass
nicht überliefert sei, ob die Frau in dem Container eine neue
"Blumen-Leggins" suche.

Der Senat ist der Ansicht, dass durch diese Beiträge die
Persönlichkeitssphäre der abgebildeten Personen beeinträchtigt und
ihre Würde verletzt wurden (Punkt 5 des Ehrenkodex). Die beiden
abgebildeten Frauen befinden sich offenbar in einer Notlage. In den
Veröffentlichungen wird die Situation der Betroffenen auf eine für
sie abträgliche Weise beschrieben, so der Senat weiter.
Darüber hinaus verletzen die Beiträge auch Punkt 7 des Ehrenkodex
(Schutz vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung). Die
Darstellung der beiden Frauen bringt nach Meinung des Senats eine
Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, die von Armut
betroffen sind.
Auf legitime Informationsinteressen kann sich das Medium im
vorliegenden Fall laut Senat nicht berufen.
Der Senat forderte die Medieninhaberin von "Heute" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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