• 19.12.2014, 18:01:43
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Wr. Gemeinderat - SP-Ekkamp/Deutsch: Zahlreiche Empfehlungen des Rechungshofes bereits umgesetzt

Wien (OTS/SPW-K) - "Der Rechungshof ist mit seinen Berichten wichtig
für die Politik, die Opposition und auch für die geprüften Bereiche",
so SP-Gemeinderat Franz Ekkamp anlässlich der Debatte zum
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes. "Aus dem Bericht dürfen
allerdings keine Diffamierungen, keine Verleumdungen und auch kein
politisches Kleingeld herausgeholt werden. Der Rechnungshof ist keine
Verurteilungsinstanz, sondern gibt nachhaltige Handlungsanleitungen
unter Einhaltung der Sparsamkeit", stellt Ekkamp klar.

Die Tatsache, dass die Stadt Wien bereits einen hohen Prozentsatz der
Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt hat und an zahlreichen
anderen Empfehlungen bereits gearbeitet wird, kann man ebenfalls
nachlesen: "Darüber gibt das Nachfrageverfahren Auskunft, welches
ausweist, wie von der Stadt Wien mit den Empfehlungen des
Rechungshofes aus dem Jahr 2012 umgegangen wird", so der
SP-Gemeinderat.

Auch der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend des
Projektes Allgemeines Krankenhaus Informationsmanagement (AKIM) wurde
in der Sitzung des Wiener Gemeinderates diskutiert - SP-Gemeinderat
Christian Deutsch nimmt zu den Mehrkosten Stellung: "Dem Bericht ist
deutlich zu entnehmen, dass diese durch die Beschaffung von Hardware
und Infrastruktur entstanden sind, die in der Vereinbarung der
Ausschreibung ursprünglich nicht definiert waren sowie durch den
Zukauf von Fremdleistung aufgrund zu wenig interner
Personalressourcen."

Deutsch weiter: "Mangels eines im Vorhinein festgelegten
Gesamtpreises waren die Gesamtkosten der Entwicklung a priori unklar
und das Risiko der Kostenentwicklung blieb beim Auftraggeber. Der
Bericht kommt zu dem Schluss, dass der hohe Bedarf an Änderungen und
Zusatzleistungen darauf schließen lässt, dass die tatsächlich
erforderlichen Leistungen in der Ausschreibung nicht vollständig
beschrieben waren."

"Dem Bericht sind Schlussbemerkungen und Empfehlungen angeschlossen,
u.a. dass beim Beschluss von vertraglichen Vereinbarungen auf
Grundlage einer Kostenschätzung zukünftig auch festzulegen wäre, dass
das vertragsgegenständliche Projekt bis zu einem definierten
Zeitpunkt konkret und detailliert aufgearbeitet wird, um auf dieser
Grundlage eine Kostenkalkulation vorzunehmen. Diese wäre, wenn eine
Kostenerhöhung vorliegen sollte, neuerlich einer Genehmigung
zuzuführen." Deutsch betont abschließend: "Es ist bei diesem Bericht
wichtig daraufhin zuweisen, dass viele Empfehlungen des
Rechnungshofes bereits in den laufenden Planungsprozess aufgenommen
und berücksichtigt wurden und auch bei künftigen Projekten in den
Verträgen Berücksichtigung finden sollen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS1

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