• 17.12.2014, 10:08:14
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AK zu neuer Lebensmittelkennzeichnung: Es darf ein bisserl mehr sein

Lebensmittelkennzeichnung neu - nicht nur auf Speisekarten

Utl.: Lebensmittelkennzeichnung neu - nicht nur auf Speisekarten =

Wien (OTS) - Analogkäse auf der Pizza, Schummelschinken, ... dem
sollte nun ein Riegel vorgeschoben werden. Seit 13. Dezember gibt es
eine neue Lebensmittelkennzeichnung in der EU. "Ein wichtiger Schritt
ist getan, damit Konsumenten mehr Klarheit über Lebensmittel
erhalten", sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl. "Am Etikett
gibt's umfassendere Angaben bei Zutaten, Herkunft, Nährwerten und
Allergenen sowie eine Mindestschriftgröße. Weitere Verbesserungen
sind dennoch nötig."

Die neuen Vorschriften sollen mehr Klarheit über die Zutaten in
den Lebensmitteln bringen. "Die Verbesserungen sind wichtig, aber es
braucht mehr", sagt Schöffl. Was der AK nach wie vor fehlt:
"Wesentliche Angaben, etwa die Produktbezeichnung oder die Men-gen
der wertbestimmenden Bestandteile sollten verpflichtend auf der
Schauseite des Produktes stehen, eine übersichtliche grafische
Darstellung der Nährwerte in Form einer Lebensmittelampel und eine
generelle verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Produkt und
enthaltenen wertbestimmenden Rohstoffen", sagt Schöffl. "Bei der
Schriftgröße muss überprüft werden, ob sie im Alltag wirklich
tauglich ist - das heißt auch lesbar in Zusammenhang mit Farben,
Kontrasten."

Die neue Lebensmittelkennzeichnung ist jetzt nach Ablauf einer
dreijährigen Übergangsfrist seit 13. Dezember verpflichtend
anzuwenden. Wesentliche Neuerungen sind:
+ Verpflichtende Mindestschriftgröße von zumindest 1,2 Millimeter;
+ Angabe der Herkunft des verwendeten "Hauptrohstoffes" in
verarbeiteten Produkten, wenn für das Produkt eine Herkunftsangabe
gemacht wird;
+ Klare Kennzeichnung von Zutaten, wenn sie aus technisch
hergestellten Nanomaterialien bestehen;
+ Klare Kennzeichnung von Imitaten, etwa "Käse" aus pflanzlichem
Eiweiß und Fetten;
+ Klare Kennzeichnung von Produkten, die aus Fleisch- oder
Fischstücken zusammen-gesetzt sind;
+ Angabe des Einfrierdatums bei tiefgefrorenem Fleisch und Fisch;
+ Angabe der konkreten pflanzlichen Herkunft bei pflanzlichen Fetten
und Ölen;
+ Herkunftskennzeichnung bei Frischfleisch von Schwein, Geflügel,
Schaf und Ziege (anzuwenden ab April 2015);
+ verpflichtende Nährwertkennzeichnung statt freiwilliger Angabe
(Übergangsfrist bis Dezember 2016);
+ Neue Form der Nährwertkennzeichnung bei Produkten, die eine
Nährwertkennzeichnung aufweisen wie Energie, Fett, gesättigtes Fett,
Kohlehydrate, Zucker, Protein, Salz;
+ Kennzeichnung von Allergenen: grafische Hervorhebung der Allergene
im Zutatenverzeichnis bei verpackten Produkten sowie eine
Allergenkennzeichnung bei offen abgeg-ben Produkten und auf der
Speisekarte in Gaststätten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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