OECD empfiehlt RWR-Karte weiterzuentwickeln wie bessere Bewertung von Deutschkenntnissen - an Gehaltsgrenze für Studienabsolventen ist festzuhalten
Utl.: OECD empfiehlt RWR-Karte weiterzuentwickeln wie bessere
Bewertung von Deutschkenntnissen - an Gehaltsgrenze für
Studienabsolventen ist festzuhalten =
Wien (OTS/BMASK) - Drei Jahre nach Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte
wurden die Ergebnisse des neuen kriteriengeleiteten
Zuwanderungsmodells von der OECD evaluiert. Österreich hat an der
OECD-Studie" Recruiting immigrant workers" freiwillig teilgenommen,
der heute im Sozialministerium vorgestellt wurde. In der Studie geht
es hauptsächlich um die Zuwanderung von Schlüssel- und Fachkräften im
Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems. Insofern beschreibt die
Studie nur einen kleinen Ausschnitt der qualifizierten Zuwanderung
und stellt auch ausdrücklich fest, dass Österreich mit einer
angestiegenen Zuwanderung vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten
konfrontiert ist. Etwa 76 Prozent der gesamten dauerhaften
Arbeitsmigration kommt aus EU-Ländern. Diese Arbeitskräfte weisen
Qualifikationen im mittleren und höheren Qualifikationssegment auf,
wo offenbar auch der überwiegende Bedarf der Wirtschaft besteht.
Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten haben inzwischen (mit
Ausnahme von Kroatien) alle unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
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Obwohl nur ein kleines Spektrum der Zuwanderung untersucht wurde,
ist die Studie aus Sicht von ArbeitsmarktexpertInnen ein wichtiger
Beitrag für die bereits laufende Diskussion zur Evaluierung und
Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte, die auch im
Regierungsprogramm vorgesehen ist. Hervorzuheben sind dabei vor allem
die Empfehlungen, die Datenqualität zu verbessern, Missbräuche
genauer zu beobachten und für zukünftige Risikoeinschätzungen
systematisch zu dokumentieren, aber auch ZuwanderungswerberInnen wie
potentielle Arbeitgeber besser über die Zulassungsvoraussetzungen und
Auswahlkriterien zu informieren. Auch die Empfehlung,
Deutschkenntnisse von BewerberInnen höher zu bewerten, wird zum
Anlass genommen, das geltende Punktesystem genauer zu überprüfen. Die
Sozialpartner, auf deren Vorschlägen das geltende Modell im
Wesentlichen beruht, sind hier eingeladen mitzuwirken. Generell
werden alle Anregungen für weitere Verfahrensvereinfachungen, bessere
Informationen und Serviceorientierung gemeinsam mit den sonst
betroffenen Ressorts, allen voran mit dem Innenministerium, auf ihre
Umsetzbarkeit überprüft. Die Expertengespräche dazu sind bereits im
Laufen.
Abgesehen von im RWRK-System festgelegten Mindeststandards muss
das jeweilige Gehalt mindestens dem kollektivvertraglichen
Mindestentgelt bzw. der ortsüblichen Entlohnung entsprechen. Das ist
ganz im Sinne des international vorbildlichen und erst kürzlich
weiter verbesserten Lohn- und
Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes(LDSB-G).
Daher ist das Sozialministerium auch ganz im Einklang mit der
OECD, die keine Hinweise auf einen Bedarf zur Absenkung der
gesetzlich festgelegten Mindestentgelterfordernisse im RWRK-System
sieht. Aus einer Grafik im Bericht geht deutlich hervor, dass die
Lohnuntergrenzen im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte im Vergleich zu
anderen Ländern und der Blauen Karte EU niedrig angesetzt sind. An
der Gehaltsgrenze für StudienabsolventInnen - diese beträgt im Jahr
2015 2.092,50 Euro brutto, was eine Nettoentlohnung von lediglich
rund 1.400 Euro ergibt - müsse auch festgehalten werden.
Ebenso wird in der Studie festgehalten, dass Österreich u.a.
wegen des vergleichsweise geringeren Gehaltsniveaus weniger attraktiv
für international Arbeitsuchende sein könnte als andere Länder.
Bei der Empfehlung, auch BachelorabsolventInnen in das
RWRK-System einzubeziehen, sei es vorstellbar, dies für Bachelors aus
naturwissenschaftlichen Studienrichtungen zu ermöglichen, heißt es
aus dem Sozialministerium. Die Gehaltsgrenze müsse sich aber an der
Höhe für StudienabsolventInnen orientieren. Der Vorschlag,
Antragsteller auf eine Blaue Karte oder eine RWR-Karte als sonstige
Schlüsselkraft von der Arbeitsmarktprüfung auszunehmen, kann aus
Sicht des Sozialministeriums bei der gegenwärtig angespannten
Arbeitsmarktlage nicht aufgegriffen werden.
Die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zur Sicherung des
Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes ist zweifellos wichtig und
weiter zu attraktivieren, es muss aber bei allen Maßnahmen darauf
geachtet werden, dass die vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten
vorrangig inländischen und integrierten ausländischen Arbeitskräften
zur Verfügung stehen und die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen
nicht im Wege der Zuwanderung unter Druck geraten.
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