- 16.12.2014, 10:00:39
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Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht Studie über Patientenverfügung
Informationsbedarf über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterhin hoch
Utl.: Informationsbedarf über Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht weiterhin hoch =
Wien (OTS) - Die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag
gegebene Studie über "Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen
bei der Umsetzung von Patientenverfügungen" hat gezeigt, dass die
Patientenverfügung in der Bevölkerung zwar bekannter ist als noch bei
der Erhebung von 2009, tatsächlich aber nur wenige Personen eine
Patientenverfügung errichten. Gründe für die geringe Zahl sind
einerseits die Scheu vor einer Auseinandersetzung mit dem eigenen
Tod, andererseits der damit verbundene zeitliche und finanzielle
Aufwand.****
"Die Patientenverfügung soll nicht isoliert von anderen Instrumenten
zur Selbstbestimmung, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht,
betrachtet werden", erklärt Gerhard Aigner, Sektionsleiter im
Bundesministerium für Gesundheit. "Selbstbestimmung und Autonomie
sind eine Frage der Menschenwürde und der Menschenrechte. Ich sehe es
als Aufgabe der Gesundheitspolitik, gezielt über die Möglichkeiten
zur Selbstbestimmung am Ende des Lebens zu informieren", so Aigner
weiter.
Auf Seiten der Angehörigen der Gesundheitsberufe mangelt es an
Informationen über die Patientenverfügung ebenso wie an einem
Bewusstsein für deren Bedeutung. Nur sehr Wenige sprechen ihre
Patientinnen und Patienten darauf an, ob eine Patientenverfügung
vorliegt oder klären sie über die Möglichkeit einer Errichtung auf.
"Die Stärkung des individuellen Willens von Patientinnen und
Patienten für Behandlungsentscheidungen ist ein wichtiger Schritt im
Sinne von Patientenrechten. Die Studie zeigt jedoch eine Tendenz zu
einer Entscheidungsdelegation an Ärztinnen und Ärzte bzw. an
Angehörige. Es wäre zu diskutieren, ob das jetzige Maß an Autonomie
bei Behandlungsentscheidungen für viele Menschen ohne eine
entsprechende Unterstützung eine Überforderung oder gar eine Zumutung
bedeutet", erklärt Ulrich Körtner, Vorstand des Instituts für Ethik
und Recht in der Medizin an der Universität Wien und Leiter des
Studienprojekts. "Über das Sterben zu sprechen, fällt vielen
Angehörigen der Gesundheitsberufe nach wie vor schwer. Die
routinemäßige Abfrage nach einem Instrument der Selbstbestimmung, das
über die Wünsche und Vorstellungen der Patientinnen und Patienten
informiert, sollte Teil des Qualitätsmanagements in einer
Gesundheitseinrichtung sein", fordert Körtner.
Katharina Leitner vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin und
verantwortlich für den empirischen Teil der Studie merkt an, dass die
Errichtung einer Patientenverfügung stark von den
soziodemographischen Faktoren wie Alter, Ausbildung oder Einkommen
abhängt. "Nicht jeder weiß, wie eine Patientenverfügung zu errichten
ist und kann sich die Kosten dafür leisten", stellt Leitner fest.
Die Studie hat auch gezeigt, dass valide Daten und Statistiken über
den Einsatz von Patientenverfügungen in Österreich fehlen. Christian
Kopetzki, ebenfalls vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin,
schlägt vor, den Mangel einer zentralen Registrierung mit rechtlichen
Mitteln zu beheben. "Auch Unsicherheiten über die Wirksamkeit
ausländischer Patientenverfügungen, die Voraussetzungen eines
Widerrufs oder Notfälle lassen sich durch gesetzliche Präzisierungen
mindern", so Kopetzki. Laut Umfrage haben 4,1 Prozent der in
Österreich lebenden Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet.
Das entspreche in absoluten Zahlen etwa 348.000 Personen. Zählt man
jedoch die bei den Patientenanwaltschaften, der Notariats- und der
Rechtsanwaltskammer registrierten verbindlichen Patientenverfügungen
zusammen, so sind dort nur 20.398 Patientenverfügungen erfasst. "Die
Differenz kann daher kommen, dass viele Personen keine verbindliche,
sondern eine beachtliche Patientenverfügung haben, sie also alleine
oder nur mit dem Hausarzt errichtet und nicht registriert haben. Es
ist aber auch davon auszugehen, dass es bezüglich der
Patientenverfügung viele Fehleinschätzungen gibt", erklärt Katharina
Leitner den großen Unterschied.
Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach einer umfassenden
ärztlichen Aufklärung entweder von einem Rechtsanwalt oder einer
Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin oder einem
rechtskundigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin bei der
Patientenanwaltschaft rechtlich bestätigt werden. Sie kann dann im
Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats oder der
österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. Für die Errichtung
entstehen in der Regel Kosten von mehreren hundert Euro. Sie gilt für
einen Zeitraum von fünf Jahren und muss danach erneuert werden.
Die Studie "Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der
Umsetzung von Patientenverfügungen" ist auf der Website des
Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar. www.bmg.gv.at (Schluss)
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