Landtagsabgeordneter Dr. Machacek fordert die Abschaffung der Benachteiligung von sozial Schwächeren
Utl.: Landtagsabgeordneter Dr. Machacek fordert die Abschaffung der
Benachteiligung von sozial Schwächeren =
St. Pölten (OTS) - Landtagsabgeordneter Dr. Machacek hat sich -
nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Arzt in
einem Pflegeheim - mit der Frage der Finanzierbarkeit der Pflege für
die Betroffenen beschäftigt. Dabei musste er feststellen, dass es in
Österreich nicht nur eine Zwei-Klassen-Medizin, sondern in einem noch
viel stärkeren Maße eine Zwei-Klassen-Pflege gibt.
Für die Pflege in Österreich wenden Bund und Länder pro Jahr
insgesamt rund 4,5 Mrd. Euro auf. Davon werden rund 125 Millionen für
die 24-Stunden-Betreuung verwendet. Rund 40.000 Pflegekräfte sind
derzeit in Österreich angemeldet.
Die 24-Stunden-Betreuung kostet etwa ab 2.000 Euro monatlich, wobei
man Pflegegeld von bis zu Euro 1.655 monatlich erhält. Dieses steht
aber lediglich in der Pflegestufe 7 zu. In Pflegestufe 5, bei einem
außergewöhnlichen Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden monatlich
bekommt man 902 Euro und in der Pflegestufe 6 bei einem
unkoordinierbaren Betreuungsaufwand sowohl tags als auch nachts 1.260
Euro. Dazu erhält man in Niederösterreich pro
Beschäftigungsverhältnis mit einer selbstständigen Pflegekraft 275
Euro.
"Viele alte Menschen wünschen sich, in ihren eigenen Wänden betreut
zu werden." führt Dr. Machacek aus. Dies ist auch für den
Steuerzahler die günstigste Variante, da in diesem Fall lediglich mit
Kosten von durchschnittlich 1.500 Euro zu rechnen ist. Für einen
Aufenthalt in einem Pflegeheim fallen aber durchschnittlich Kosten
von rund 4.000 Euro an.
Trotz der Tatsache, dass die private 24-Stunden-Betreuung für den
Steuerzahler wesentlich günstiger kommt als ein Aufenthalt in einem
Pflegeheim, stellt Dr. Machacek aber fest, dass sich die
24-Stunden-Betreuung nur besser gestellte Pflegebedürftige leisten
können. "Bei der Pflege ist das Zwei-Klassen-System noch wesentlich
stärker ausgeprägt ist als bei der medizinischen Behandlung" so Dr.
Machacek. Für sozial schwächere Menschen mit höherer
Pflegebedürftigkeit bleibt nur die Möglichkeit einer
Heimunterbringung. Dafür sind aber de facto alle Einkünfte und
Vermögenswerte einzubringen und wird gegebenenfalls ein Ersatz der
Kosten von den Erben eingefordert. Für wirtschaftlich schwächere
Pflegebedürftige und deren Familien gibt es daher eigentlich im
Ergebnis eine Erbschaftssteuer. Das kommt fast einem Regress gleich.
"Es kann nicht sein, dass die Betreuung zu Hause nur den besser
Gestellten offen steht, während die Pflegebedürftigen mit einer
geringen Pension in’s Pflegeheim gehen müssen" ist die Ansicht von
Dr. Machacek. "Dazu kommt noch, dass die Bewohner eines Pflegeheims
auch noch dadurch bestraft werden, indem man ihnen den Großteil der
Pension und - falls sie sich im Laufe ihres Lebens ein geringes
Vermögen erspart haben - ihr Vermögen als Kostenersatz für die Pflege
im Heim wegnimmt" stellt Dr. Machacek fest. Da die
24-Stunden-Betreuung für den Steuerzahler wesentlich günstiger kommt
als der Aufenthalt in einem Pflegeheim und sich die meisten älteren
Menschen eine Betreuung zu Hause wünschen, fordert Dr. Machacek, dass
die Betreuung in den eigenen vier Wänden so gefördert wird, dass es
eine echte Wahlfreiheit für alle Betroffenen gibt.
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