• 15.12.2014, 09:00:19
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Konsumentenschutz Verband Österreich fordert Rückgaberecht im Handel

Nicht nur im Online-Handel sollte es möglich sein, von einem Kauf zurückt zu treten.

Utl.: Nicht nur im Online-Handel sollte es möglich sein, von einem
Kauf zurückt zu treten. =

Wien (OTS) - Rund um die Weihnachtszeit wird wieder viel eingekauft
und verschenkt. Jedoch zeigen Studien, dass 50% der Beschenkten die
erhaltenen Waren nicht behalten wollen. Viele Geschäfte reagieren vor
allem nach Weihnachten mit einer Umtauschmöglichkeit auf andere
Waren.

Konsumenten glauben sie hätten das Recht auf "Geld zurück"

Der weit verbreitete Irrglaube, das man gekaufte Waren einfach im
Geschäft zurück geben kann, und man anstandslos sein Geld wieder
bekommen muß, ist leider falsch.

Bis jetzt besteht kein Recht auf Umtausch der Ware oder Ersatz
durch einen Gutschein

Wenn die Ware keinen Mangel aufweist, hat man nicht einmal das Recht
auf Umtausch oder einem Gutschein. Rechtlich gibt es keinerlei
Verpflichtung einen abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen.

Gesetzliche Änderung ist notwendig, um die Rechte der
Konsumenten zu stärken

Einige Händler bieten jetzt schon kostenlose Rücktritte an. Aber in
den meisten Fällen bleibt der Konsument ein rechtloser Bittsteller,
der auf den guten Willen eines Händlers angewiesen bleibt. Oft
besteht nicht einmal die Ware vernünftig zu testen oder nach seinen
Bedürfnissen zu verwenden. Beim Einkaufen werden den Verbrauchern die
Entscheidung für das richtige Produkt oft sehr schwer gemacht mit
nicht nachvollziehbaren/nicht verständlichen Angaben, falschen
Versprechungen oder irreführenden Aussagen.

Daher fordert der Konsumentenschutz Verband Österreich ein gesetzlich
geregelte kostenlose Rücktrittsrecht bzw. Umtauschrecht von 14 Tagen
bei Einkäufen in Geschäften, so wie es auch schon für
Fernabsatzgeschäfte gilt.

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