- 15.12.2014, 08:25:17
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Informationspflicht! Verwaltungsgerichtshof "verurteilt" Stadt Wien Großer Erfolg für die Initiative Denkmalschutz und engagierte Bürger
Wien (OTS) - Im dauernden Kampf um ihre Rechte auf Auskunft gegenüber
 Wiener Behörden erzielte die Initiative Denkmalschutz einen großen
 Erfolg. Der VwGH erkannte am 18.11. die Rechtswidrigkeit einer
 Auskunftsverweigerung an. Die simple Frage nach einer zeitlichen
 Fristsetzung für Bezirksvertretungen in Bezug auf Stellungnahmen zu
 Flächenwidmungsplanentwürfen wurde nicht "mutwillig" gestellt.
Keine Transparenz: Bürgerpflanz auf Kosten der Steuerzahler
Unglaublich, wie viel Energie und Aufwand die Stadt Wien dafür
 aufbringt, Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten. Anstatt die, in einem
 bloßen Datum bestehende Auskunft zu erteilen, führte die Behörde und
 der Berufungssenat seitenlang und - wegen der Prozesskosten - teuer
 aus, warum eine solche Auskunft dem "Amtsgeheimnis" unterliegt.
Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, muss Auskunftsrechte
 garantieren
Wenn die zuständige Stadträtin Maria Vassilakou Bürgerbeteiligung
 anstrebt, dann ist sie auch dringend aufgefordert die dazu nötigen
 Auskunftsrechte in den Magistratsabteilungen sicherzustellen. Es ist
 schon pikant, dass gerade die dem Ressort Vassilakou unterstellte
 Magistratsabteilung 21 die Auskunft nun nachgewiesenermaßen
 rechtswidrig verweigert hatte. Daher ist die Initiative Denkmalschutz
 Mitglied bei Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, um verstärkt die ihr
 zustehenden Bürgerrechte und echte Bürgerbeteiligung einzufordern.
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