Wien (OTS) - Im dauernden Kampf um ihre Rechte auf Auskunft gegenüber
Wiener Behörden erzielte die Initiative Denkmalschutz einen großen
Erfolg. Der VwGH erkannte am 18.11. die Rechtswidrigkeit einer
Auskunftsverweigerung an. Die simple Frage nach einer zeitlichen
Fristsetzung für Bezirksvertretungen in Bezug auf Stellungnahmen zu
Flächenwidmungsplanentwürfen wurde nicht "mutwillig" gestellt.
Keine Transparenz: Bürgerpflanz auf Kosten der Steuerzahler
Unglaublich, wie viel Energie und Aufwand die Stadt Wien dafür
aufbringt, Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten. Anstatt die, in einem
bloßen Datum bestehende Auskunft zu erteilen, führte die Behörde und
der Berufungssenat seitenlang und - wegen der Prozesskosten - teuer
aus, warum eine solche Auskunft dem "Amtsgeheimnis" unterliegt.
Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, muss Auskunftsrechte
garantieren
Wenn die zuständige Stadträtin Maria Vassilakou Bürgerbeteiligung
anstrebt, dann ist sie auch dringend aufgefordert die dazu nötigen
Auskunftsrechte in den Magistratsabteilungen sicherzustellen. Es ist
schon pikant, dass gerade die dem Ressort Vassilakou unterstellte
Magistratsabteilung 21 die Auskunft nun nachgewiesenermaßen
rechtswidrig verweigert hatte. Daher ist die Initiative Denkmalschutz
Mitglied bei Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, um verstärkt die ihr
zustehenden Bürgerrechte und echte Bürgerbeteiligung einzufordern.
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