• 15.12.2014, 08:06:58
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  • OTS0004 OTW0004

Einreichung des EU-Austritts-Volksbegehrens

Einladung zur Pressekonferenz am 17.12.2014, 10:30 im Presseclub Concordia

Utl.: Einladung zur Pressekonferenz am 17.12.2014, 10:30 im
Presseclub Concordia =

Zeiselmauer (OTS) - Am 17. Dezember wird das überparteiliche
Personenkomitee unter der Leitung von Frau Inge Rauscher im
Innenministerium die erforderlichen Unterstützungserklärungen für das
"EU-Austritts-Volksbegehren" übergeben. Der Text des Volksbegehrens,
den über 10.000 Erstunterzeichner bereits im Einleitungsverfahren
persönlich vor den Gemeindebeamten bzw. Notaren unterschrieben haben,
lautet: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich
aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer
Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."

Frau Inge Rauscher, Initiatorin und Erstunterzeichnerin des
Volksbegehrens erklärt: "Dieser Schritt einer echten Bürgerinitiative
für einen Austritt Österreichs aus der EU wird immer notwendiger
angesichts der enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen
Gebieten: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden
Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der
steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden Bauernsterben und den
enormen Verschlechterungen im Umwelt- und Tierschutzbereich; die EU
wird von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert, die einer
mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen
Nahversorgung keine Chance lassen."

Und weiter: "Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und
USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen TTIP
bzw. CETA wird nur durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam,
ebenso wie alle Zahlungen, die wir für die sogenannten
Euro-"Rettungsschirme" leisten müssen: Allein der Wegfall der
Einlagepflichten aus dem ESM würde das Schadenspotential der Republik
Österreich aus der Währungsunion, also dem Euro-Verbund, um 19,5
Milliarden Euro verringern und die Gewährleistungspflicht aus dem
EFSF um 21,6 Milliarden Euro (nebst Kosten und Zinsen insgesamt 28,7
Milliarden Euro). Die Republik Österreich hätte also bei einem
Austritt aus der EU auf einen Schlag um 48,2 Milliarden (!) Euro mehr
zur Verfügung."

Am wichtigsten ist den Betreibern des überparteilichen
EU-Austritts-Volksbegehrens jedoch die Friedenspolitik, die durch die
EU schwerstens gefährdet ist, wie gerade die jüngsten Entwicklungen
wieder zeigen. Die EU verstößt immer mehr gegen das
Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und
Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland
ist mit der gesetzlich verankerten "immerwährenden Neutralität"
Österreichs unvereinbar. Die Befreiung aus der Finanzsklaverei und
der geopolitischen, kriegstreibenden Konfrontation kann erst durch
die Wiedererlangung der nationalen Handlungsfähigkeit erfolgen. Inge
Rauscher abschließend: "Wir wollen wieder ein freies und neutrales
Österreich und keine Kolonie von Brüssel oder Washington sein, und
schon gar nicht wollen wir in deren außenpolitische Konflikte
mithineingezogen werden, was uns als EU-Mitglied zwangsläufig nicht
erspart bleibt!"

Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU),
Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens
(www.eu-austritts-volksbegehren), im Namen des überparteilichen
Personenkomitees, zusätzlich bestehend aus: Mag. Markus Lechner,
Finanzbeamter i.R.; Renate Zittmayr, Bäuerin; Dr. Franz-Joseph Plank,
Obmann der Tierschutzorganisation "Animal Spirit"; Helmut Schramm,
Angestellter; Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom; Dr. Eva
Maria Barki, Rechtsanwältin.

EINREICHUNG DES EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS

 Die Mitglieder des überparteilichen Personenkomitees laden am
 17.12.2014 um 10:30h in den Presseclub Concordia ein. Es erfolgt ein
 Bericht über die kurz davor erfolgte Einreichung und Informationen
 zum EU-Austritts-Volksbegehren durch die Betreiber.

 Datum:   17.12.2014, 10:30 - 00:00 Uhr
 Ort:     Presseclub Concordia
          Bankg., 1010 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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