Defekte Heizthermen müssen künftig vom Vermieter repariert oder ausgetauscht werden
Utl.: Defekte Heizthermen müssen künftig vom Vermieter repariert
oder ausgetauscht werden =
Wien (PK) - Seit Jahren ist es ein Konfliktthema, das immer wieder
die Gerichte beschäftigt, nun greift der Nationalrat ein. Die
Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für ein Gesetzespaket, das
in der Frage, wer für anfallende Reparaturkosten für defekte
Heizthermen und Heißwasserboiler in Mietwohnungen aufkommen muss,
endgültig Rechtsklarheit schafft. Ab 1. Jänner 2015 wird die
Verpflichtung in jedem Fall den Vermieter treffen, unabhängig davon,
ob die Wohnung in den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
fällt oder nicht. Für die regelmäßige Wartung der Geräte bleibt wie
bisher der Mieter zuständig.
Gegen die neuen Gesetzesbestimmungen stimmte lediglich das Team
Stronach. Abgeordneter Georg Vetter wandte sich generell gegen die
"Regulierungswut" des Staates und meinte, man müsse nicht alles
gesetzlich regeln. Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen,
würde man es dem Vermieter und dem Mieter überlassen, wie sie die
Frage der Kostentragung von Heizthermenreparaturen im Mietvertrag
regeln.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf
mitvermietete Wärmeverbreitungsgeräte, wie ausdrücklich im Gesetz
klargestellt ist. Wer während eines laufenden Mietverhältnisses
nachträglich eine Heiztherme in die Wohnung einbaut bzw. eingebaut
hat, ist selbst für die Erhaltung verantwortlich. Ebenso steht
MieterInnen, die in der Vergangenheit ein defektes Gerät auf eigene
Kosten reparieren bzw. austauschen haben lassen, kein rückwirkender
Aufwandsersatzanspruch gegen den Vermieter zu.
Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wird darüber hinaus noch in einem
weiteren Punkt Rechtsunsicherheit beseitigt: Gemäß einer Änderung des
Wohnungseigentumsgesetzes gilt Zubehör wie Kellerabteile,
Autoabstellflächen oder Gärten automatisch als zu einer
Eigentumswohnung zugehörig, wenn aus dem Wohnungseigentumsvertrag
oder der Nutzwertermittlung eindeutig hervorgeht, dass es einer
bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Eine separate Eintragung im
Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich.
Diesem Teil des Gesetzes stimmte auch das Team Stronach zu. Die
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sei längst überfällig, betonte
Abgeordneter Vetter und stellte - wie auch NEOS-Abgeordneter Gerald
Loacker - die Vermutung in den Raum, dass die aufgrund eines OGH-
Urteils notwendig gewordene Gesetzesreparatur deshalb so lange
gedauert hat, weil die SPÖ ihre Zustimmung dazu an die Frage der
Heizthermen-Regelung geknüpft habe. Vetter sprach von einem Tiefpunkt
des Parlamentarismus, nach Meinung von Loacker hat sich die ÖVP von
der SPÖ über den Tisch ziehen lassen.
Ausdrücklich positiv zu beiden Teilen der Gesetzesnovelle äußerten
sich die Abgeordneten Johann Singer (V), Ruth Becher (S), Philip
Schrangl (F), Harald Troch (S), Norbert Sieber (V), Katharina
Kucharowits (S), Franz Kirchgatterer (S) und Klaus Uwe Feichtinger
(S). Troch wies darauf hin, dass es Menschen in Österreich gebe, die
sich die Reparatur der Heiztherme nicht leisten könnten. Er kenne
etwa einen Fall, wo eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern
monatelang nur kaltes Wasser zur Verfügung gehabt habe, schilderte
er. Schließlich sei die Volkshilfe eingesprungen und habe die
Reparaturkosten für die Heiztherme übernommen. Dieser speziellen Form
der Armut werde mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ein Riegel
vorgeschoben, zeigte sich Troch erfreut. Becher sprach von einer
fairen Lösung und wies darauf hin, dass man mit der Miete schließlich
auch für Geräte für Warmwasser und Heizung zahle.
Geplante Mietrechtsreform: FPÖ kritisiert SPÖ-Vorschläge
Thema der Debatte war auch die geplante große Mietrechtsreform, die
SPÖ und ÖVP grundsätzlich im Regierungsübereinkommen vereinbart
haben. Ziel ist es, das Mietrecht transparenter zu gestalten und
Wohnen leistbarer zu machen. Vor kurzem hat die SPÖ einen Vorschlag
auf den Tisch gelegt, der allerdings bei FPÖ-Abgeordnetem Philipp
Schrangl auf wenig Gegenliebe stößt. Schrangl sprach von einem
"absurden Planwirtschaftsprojekt" nach dem Muster der Sowjetunion und
wandte sich generell gegen Mietpreisobergrenzen. Das Hauptproblem in
Wien sei, dass zu wenig Wohnungen gebaut würden, meinte er.
Team-Stronach-Abgeordneter Vetter gab zu bedenken, dass der Markt
nicht ausgeschaltet werden könne. Aber es sei etwa das Phänomen der
illegalen Ablösen weitgehend verschwunden, seit der Kategoriemietzins
vom deutlich höheren Richtwertmietzins abgelöst wurde.
Die FPÖ habe den Vorschlag der SPÖ offenbar missverstanden, hielt
SPÖ-Abgeordnete Becher in Richtung Abgeordnetem Schrangl fest. Es
gehe um die Festlegung einer Basismiete, Zu- und Abschläge sollen
weiter möglich sein, betonte sie. Diese müssten aber transparent und
nachvollziehbar sein.
Seitens der Grünen warf Abgeordneter Albert Steinhauser der FPÖ und
dem Team Stronach vor, "Vodoo-Ökonomie" zu betreiben. Die Rechnung,
wonach Wohnen billiger werde, wenn jeder verlangen könne, was er
wolle, könne nicht aufgehen, bekräftigte er. Wohnraum sei ein knappes
Gut, dem stehe die Tatsache gegenüber, dass jeder ein Wohnbedürfnis
habe. Nach Meinung von Steinhauser braucht es einen Mix aus
Regulierung und Wohnungsneubau.
Dem Justizminister warf Steinhauser vor, sich in der Frage des
Mietsrechts aus der Verantwortung zu stehlen. Brandtstetter solle auf
den Tisch zu legen, welche Vorstellungen er habe, um Wohnen billiger
und leistbarer zu machen, fordert er.
Abgeordneter Norbert Sieber hielt fest, die ÖVP verschließe sich der
Diskussion nicht. Er geht allerdings nicht davon aus, dass es zu
einer raschen Einigung zwischen den Koalitionsparteien kommen wird.
Seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker gab zu bedenken, dass
kein Wirtschaftszweig so stark reguliert sei wie der Wohnungsbereich.
Die ÖVP stehe für leistbares Wohnen, bekräftigte sie, dieses Ziel
könne man aber nicht allein mit einer Reform des Mietrechts
erreichen. Man müsse sich auch das Normungswesen, die Bauordnung, die
Frage der Finanzierungsmodelle und den Bereich Flächenwidmung
anschauen. Im Bereich des Mietrechts geht es Steinacker vor allem um
mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
NEOS-Abgeordneter Loacker zeigte sich überzeugt, dass der Markt im
Wohnbereich deshalb nicht funktioniert, weil es zu wenig Wohnraum
gibt. Dafür sind seiner Ansicht nach auch die komplizierten
gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich.
SPÖ-Abgeordnete Kucharowits sprach sich unter anderem dafür aus, die
Zweckwidmung bei der Wohnbauförderung wieder einzuführen und eine
Leerstandsabgabe zu prüfen. Ihrer Ansicht nach ist es außerdem
notwendig, mehr Startwohnungen bereitzustellen. Es gelte auch von den
hohen Eigenmitteln im geförderten Wohnbau wegzukommen.
Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag gegen Nachzahlung von Gebühren in
Salzburg
Vom Nationalrat auf Empfehlung des Bautenausschusses abgelehnt wurde
ein Antrag der FPÖ, der sich gegen drohende Gebührennachzahlungen von
HausbesitzerInnen in Salzburg wendet. Wer innerhalb von fünf Jahren
nach Einzug seinen Keller ausgebaut und damit die für den Erhalt der
Wohnbauförderung höchstzulässige Wohnnutzfläche überschritten hat,
muss Gerichtsgebühren, die ihm ursprünglich erlassen wurden,
nacherstatten. Würde man der FPÖ-Forderung Rechnung tragen, würde man
all jene "zu Idioten machen", die sich an die Gesetze gehalten haben,
sagte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker.
FPÖ-Abgeordneter Rupert Doppler wies dem gegenüber darauf hin, dass
es für die HausbesitzerInnen oftmals unklar sei, ab wann ein Keller
als ausgebaut gilt. Ihm zufolge ist es nicht einmal erlaubt, die
Wände zu verputzen oder Müll im Keller zu lagern. Man könne von den
HausbesitzerInnen nicht verlangen, ihren Keller fünf Jahre lang nicht
zu benutzen, meinte er. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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