• 11.12.2014, 10:03:48
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AK Test Elektrogeräteversicherung 2: Garantieverlängerung oder Versicherung - das wird nicht so genau genommen

Wien (OTS) - Eine Analyse der Geräteschutz-Produkte zeigt: Die großen
Elektroketten bieten Garantieverlängerungen und Geräteversicherungen
an. Manchmal reihen die Händler die Garantieverlängerung als
Versicherung ein. Was Leistungen, Laufzeit, Ausschlüsse und Prämien
betrifft, gibt es in den Versicherungsvarianten zahlreiche
Abstufungen. Die Prämien können sehr teuer ausfallen.

In den einzelnen Versicherungspaketen für Elektrogeräte gibt es
zahlreiche Abstufungen, was Leistungen, Laufzeit (und Beginn des
Versicherungsschutzes), Ausschlüsse und Prämien (monatliche Zahlung
oder Einmalprämie zu Beginn) anbelangt. Es gibt Versicherungen, die
(nur) für Handys zugeschnitten sind, andere für "Großgeräte". In
manchen Fällen gibt es im Schadensfall statt einer Geldleistung nur
einen Gutschein. Auch Selbstbehalte sind üblich, die zwischen zehn
und 33 Prozent der Schadenssumme ausmachen können - zu beachten sind
eventuell anfallende Mindestbeträge, etwa 50 Euro.

"Die Prämien für Geräteschutz unterschieden sich erheblich und
können - abhängig von Paketleistungen, Laufzeit und der Kaufpreishöhe
- teuer ausfallen", weiß AK Konsumentenschützer Christian Prantner.
Die Prämien für ein Elektrogerät (Preis: 999 Euro) betrugen bei den
großen Elektronikhandelsunternehmen zum Erhebungszeitpunkt (bei drei
Jahren Laufzeit) zwischen 49,90 und 179,99 Euro (inklusive
Diebstahlschutz) sowie von 59,99 bis 329,40 Euro (Monatsprämie
umgerechnet auf fünf Jahre). Zu berücksichtigen sind bei diesen
Prämienzahlungen allfällige Selbstbehalte und die in den Paketen
enthaltenen Leistungen (bzw. Einschränkungen, Ausschlüsse).
In den vier untersuchten Elektro-Webshops betrugen die Prämien für
ein Elektrogerät (Preis: 999 Euro) zwischen 49,90 und 149,90 Euro
(drei Jahre Laufzeit) sowie zwischen 59,90 und 199,90 Euro (fünf
Jahre Laufzeit).

In der AK Konsumentenberatung gibt es immer wieder Beschwerden
über Ausschlüsse. Versicherer berufen sich auf das Kleingedruckte,
wenn KonsumentInnen den Geräteschutz einfordern. "Konsumenten bleiben
auf der Strecke, weil ihnen die vielen Vertragsdetails nicht bewusst
sind und sie darüber nicht informiert wurden", kritisiert Prantner.

Ein Beispiel: Frau K. erwarb bei einem Elektrohändler einen Herd
um 599 Euro. Zusätzlich akzeptierte sie eine "Garantieverlängerung"
auf fünf Jahre um einmalig zu bezahlende 69 Euro - immerhin zwölf
Prozent vom Kaufpreis. Der Haken an der Sache war: Weder bei der
Bestellung im Geschäft noch bei Lieferung des Elektrogerätes wurden
Garantiebedingungen ausgehändigt oder per Post zugesandt - einzig auf
der Rechnung war dieser Rechenposten angeführt. Welche Leistungen
jedoch diese Garantieverlängerung inkludierte, wurde der Kundin nicht
mitgeteilt. "Dieser Geräteschutz wurde also einfach mitverkauft, ohne
handfeste schriftliche Vertragsgrundlagen", resümiert Prantner.

SERVICE: Mehr Fallbeispiele sowie die AK Erhebung
"Kleinversicherungen für Elektrogeräte" finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at. (Forts.)

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