• 10.12.2014, 14:35:25
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Reform der Untersuchungsausschüsse fix

Hypo-Untersuchungsausschuss wirft seine Schatten voraus

Utl.: Hypo-Untersuchungsausschuss wirft seine Schatten voraus =

Wien (PK) - Der Nationalrat beschloss heute mit breiter und
verfassungsmäßig erforderlicher Zweidrittelmehrheit von SPÖ, ÖVP,
FPÖ, Grünen und NEOS die Reform der Untersuchungsausschüsse, in deren
Mittelpunkt die Einsetzung dieses Kontrollinstruments als
Minderheitsrecht steht. Ein Viertel der Abgeordneten - das sind 46 -
kann in Hinkunft die Einsetzung eines U-Ausschusses erzwingen. Auch
im U-Ausschuss wird das Minderheitsrecht gewährleistet, etwa bei der
Anforderung von Beweismitteln oder bei der Ladung von
Auskunftspersonen. Damit wird einer jahrelangen Forderung der
Opposition Rechnung getragen und ein Kontrollinstrument für die
Parlamentsminderheit eröffnet, das es außer in Deutschland in keinem
anderen europäischen Land gibt.

Die Regierungsparteien wiederum haben dieses Minderheitsrecht mit
einer umfassenden Verfahrensreform verknüpft, um vor allem die Rechte
der Auskunftspersonen besser zu schützen. Man wolle verhindern, dass
U-Ausschüsse zu einem öffentlichen Tribunal ausarten, hieß es.
VerfahrensanwältInnen sollen nun für den entsprechenden Schutz der
Grund- und Persönlichkeitsrechte sorgen, VerfahrensrichterInnen
unterstützen die vorsitzführende Nationalratspräsidentin bzw. ihre
Stellvertreter, den Zweiten und den Dritten Nationalratspräsidenten,
bei der Leitung der U-Ausschüsse. Der Verfassungsgerichtshof
entscheidet bei Unstimmigkeiten, etwa im Hinblick auf die
angeforderten Beweismittel, auf die Ladung von Auskunftspersonen oder
im Falle der Klassifizierung von Unterlagen. Die VolksanwältInnen
wiederum sind als parlamentarische Schiedsstelle aufgrund eines
Verlangens eines Viertels der Ausschussmitglieder aufgerufen, über
die Rechtmäßigkeit der Feststellung der bzw. des Vorsitzenden
hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Frage zu entscheiden.

Infolge der Erfahrungen mit den letzten U-Ausschüsse wird zudem eine
Bestimmung aufgenommen, wonach die Befragungen von Auskunftspersonen
in der Regel nicht länger als drei Stunden dauern sollen und nach
längstens vier Stunden vom Vorsitzenden für beendet zu erklären sind.
Sollten Auskunftspersonen eine Ladung nicht befolgen oder eine
Aussage ungerechtfertigter Weise verweigern, so können durch das
Bundesverwaltungsgericht Beugestrafen verhängt werden.

Auch gaben geschwärzte Akten immer wieder Anlass zu heftiger Kritik.
Das neue Informationsordnungsgesetz schafft nun allgemein sowohl für
den Nationalrat als auch für den Bundesrat geltende umfassende
Regelungen, wie mit vertraulichen bzw. geheimen Informationen
umzugehen ist, die dem Parlament übermittelt werden. Das hat auch
Auswirkungen auf die Immunität der Abgeordneten, denn bei Verleumdung
und Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird die berufliche
Immunität eingeschränkt. Das heißt, dass in derartigen Fragen der
Immunitätsausschuss des Nationalrats entscheidet.

Die Anzahl der U-Ausschüsse ist insofern begrenzt, als Abgeordnete,
die einen Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses unterstützt
haben, bis zur Beendigung der Tätigkeit dieses Ausschusses kein
weiteres derartiges Verlangen unterschreiben dürfen. Die
Beweisaufnahme wird grundsätzlich auf 12 Monate beschränkt, im
Bedarfsfall kann der U-Ausschuss allerdings auf bis zu 20 Monate
einschließlich der Berichtsvorbereitung verlängert werden.

Für die Neuerungen waren umfassende Gesetzesänderungen notwendig. Die
Novelle zum Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats wurde heute
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Zweiter Lesung abgestimmt, die
Dritte Lesung und endgültige Beschlussfassung findet morgen statt.
Auch das Bundes-Verfassungsgesetz und andere Gesetze müssen
novelliert werden. Neu erlassen wird das Informationsordnungsgesetz.
Beide Vorlagen passierten das Plenum mit der nötigen
Zweidrittelmehrheit.

Lange, intensive Verhandlungen brachten Einigung

Bereits in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode wollte man die
Einsetzung von U-Ausschüssen als Minderheitsrecht gestalten. Der
Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (V) und Josef Cap (S)
erinnerten an ihre damalige Initiative aus dem Jahr 2009, die sie als
Klubobleute ihrer Fraktionen unterschrieben hatten. Eine Einigung kam
nicht zustande. Die Klubobfrau der Grünen Eva Glawischnig-Piesczek
ging noch weiter in die Geschichte zurück, da Freda Meissner-Blau als
Klubobfrau der neu ins Parlament eingezogenen Grünen die Einsetzung
eines U-Ausschusses durch eine parlamentarische Minderheit bereits
vor 28 Jahren gefordert hatte.

Bald nach der Konstituierung des neuen Nationalrats im Spätherbst
2013 wurde ein neuer Anlauf gestartet und es begannen intensive
Verhandlungen, sodass bereits im Juli 2014 eine Grundsatzeinigung der
parlamentarischen Klubs mit Ausnahme des Team Stronach über die
Eckpunkte der künftigen U-Ausschuss-Regelung vorlag. Im Herbst wurde
diese in Gesetzesform gegossen. Gernot Darmann von der FPÖ zeigte
sich überzeugt davon, dass auch der Druck durch die Bevölkerung
mittels Petitionen und Bürgerinitiativen zu der Einigung wesentlich
beigetragen hat.

Stärkung des Parlamentarismus

Von vielen RednerInnen wurde die konstruktive Arbeit gewürdigt, vor
allem wurde die Unterstützung der KlubexpertInnen und der JuristInnen
der Parlamentsdirektion hervorgehoben. Diese Reform, die aus dem
Parlament selbst komme, sei ein wesentliches Signal für die Zukunft,
betonten Eva Glawischnig-Piesczek (G) und Peter Pilz (G). Mit
Unterstützung der Parlamentsdirektion könnte das Hohe Haus in Zukunft
weitere Gesetze selbstbewusst selber ausarbeiten, sagten sie, das
Gesetz könne Ausgangspunkt für ein neues starkes Parlament sein.
Dieses neue Selbstbewusstsein kam auch in anderen Wortmeldungen zum
Ausdruck, etwa indem Otto Pendl (S) unterstrich, es sei gelungen, das
Parlament zu stärken. Denn mit der Vorsitzführung durch die
PräsidentInnen des Nationalrats stehe man auf gleicher Augenhöhe mit
den anderen Staatsgewalten. Auch Gernot Darmann (F) sieht es als
bedeutend an, dass die U-Ausschüsse vom Parlament selbst geleitet
werden.

Die Reform könne aber nur der Anfang für eine weite Entwicklung sein,
hielt Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) aus seiner Sicht fest.
Der Parlamentarismus benötige eine weiter Stärkung durch die
Ausweitung der Direkten Demokratie, forderte er. So sollten etwa
ausreichend unterstütze Volksbefragungen zu einer verbindlichen
Volksabstimmung führen.

Hypo-Untersuchungsausschuss wird Bewährungsprobe sein

Mit der nun vorliegenden Reform steht dem Hypo-Untersuchungsausschuss
im kommenden Jahr nichts mehr im Wege. Das wurde aus den
Wortmeldungen, vor allem jenen der Opposition deutlich. Dass das
Gesetz aber erst mit Leben erfüllt werden muss und dass der Hypo-
Untersuchungsausschuss die erste Bewährungsprobe dafür darstellen
wird, war ebenfalls allen klar. In diesem Sinne waren auch die
vielfältigen Appelle zu verstehen, mit dem neuen Instrumentarium
verantwortungsvoll umzugehen. Er hoffe, dass ein Maximum an
Aufklärung mit den Regierungsparteien und nicht gegen sie durch
Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs möglich sein wird, meinte
Peter Pilz (G).

Der Bericht der Griss-Kommission wurde dabei als eine wichtige
Grundlage für die kommende Ausschussarbeit gewürdigt. Peter Pilz (G)
und Matthias Strolz (N) betonten, dass dieser Bericht jedoch weder
die institutionelle, noch die personelle, noch die politische
Verantwortung habe klären können. Das sei Aufgabe des
Untersuchungsausschusses. Man werde sich auch wichtigen Systemfragen
widmen, denn die Hypo-Pleite sei auf den österreichischen
parteipolitischen Filz zurückzuführen, sagte Rainer Hable (N).

Reinhold Lopatka (V) und Josef Cap (S) wünschten sich demnach auch,
dass Irmgard Griss im Hypo-U-Ausschuss eine wichtige Rolle einnehmen
sollte. Zurückhaltender äußerte sich dazu Peter Pilz (G). Er merkte
kritisch an, dass die Griss-Kommission keine Aussagen zur Frage
getroffen hat, warum sich Finanzminister Spindelegger für die
Anstaltenlösung und nicht für die Insolvenz der Bank entschieden hat
und warum immer im Interesse der Banken entschieden wurde.

Abgeordnete erwarten sich präventive Wirkung und eine neue
Verantwortungskultur

Während das Team Stronach die Einigung nicht mitträgt und die
Auffassung vertritt, die übrigen Oppositionsparteien hätten sich das
Minderheitsrecht teuer abkaufen lassen, zeigten sich die Abgeordneten
der anderen Parteien mit dem Ergebnis sehr zufrieden, zumal sich das
Minderheitsrecht nicht nur auf die Einsetzung von U-Ausschüssen
beschränkt, sondern im gesamten Verfahrensablauf sichergestellt ist.

Die RednerInnen sprachen daher auch von einem "historischen Beschluss
für das Österreichische Parlament" (Andreas Schieder - S, Eva
Glawischnig-Piesczek und Dieter Brosz - beide G), von einem
"wichtigen Schritt für das Parlament" (Matthias Strolz - N), von
einem "Quantensprung im österreichischen Parlamentarismus" (Otto
Pendl - S), von einer "Jahrhundertreform des Parlamentarismus"
(Gernot Darman - F), von einer "völlig neuen Dimension von Rechten
der Opposition" und einer "Zäsur" (Karlheinz Kopf - V).

Seitens der Grünen und der SPÖ versprach man sich auch eine
präventive Wirkung. Machtmissbrauch und Steuergeldverschwendung seien
dann nicht mehr so leicht zu vertuschen, und davon habe auch die
Bevölkerung etwas, sagte die Klubobfrau der Grünen Eva Glawischnig-
Piesczek. Mit weiteren wichtigen Gesetzen wie die gläsernen
Parteikassen, die Wahlkampfkostenbegrenzung und das
Medientransparenzgesetz habe man eine Zäsur für die politische Kultur
geschaffen. Josef Cap (S) zeigte sich überzeugt, dass man mit der U-
Ausschuss-Reform einen Beitrag zur Verbesserung der politischen
Kultur, aber auch der Kultur in der Wirtschaft und in anderen
Bereichen leisten werde. Die entscheidende Frage werde aber sein, ob
es eine adäquate Verantwortungskultur gibt, was mit den Ergebnissen
der Ausschüsse dann tatsächlich passiert, warf Beate Meinl-Reisinger
(N) ein.

Seitens der Regierungsparteien wurde insbesondere die neue
Verfahrensordnung für die U-Ausschüsse hervorgehoben. Das
Minderheitsrecht wird mit einem besseren und faireren Verfahren
kombiniert sein, argumentierte Klubobmann Andreas Schieder (S). Die
schutzwürdigen Interessen Dritter würden respektiert, das Verfahren
kann beschleunigt und zielgerichteter ablaufen.
Untersuchungsausschüsse seien das Instrument der parlamentarischen
Kontrolle und der politischen Auseinandersetzung, hielt Zweiter
Nationalratspräsident Karlheinz Kopf fest, sie seien kein Instrument
der staatlichen Gerichtsbarkeit. Daher müsse man sich im
rechtsstaatlichen Rahmen bewegen, der Rechtsstaat habe die Rechte
aller zu schützen. An den ParlamentarierInnen liege es nun, sich
selbst zu verpflichten, das Instrument des Untersuchungsausschusses
nicht für politische Selbstdarstellung und politisches Hick-Hack zu
missbrauchen, appellierte er und zeigte sich darin eines Sinnes mit
Andreas Schieder (S), Matthias Strolz (N), Beate Meinl-Reisinger (N),
Otto Pendl (S) und Reinhold Lopatka (V). Durch das gestärkte
rechtsstaatliche Verfahren habe man eine andere Qualität erreicht,
merkte Lopatka an. In gleicher Weise hielt August Wöginger (V) den
Schutz der Auskunftspersonen für einen wesentlichen Punkt der
Neuregelung, es dürften keine Vorverurteilungen mehr passieren, sagte
er. Sie alle appellierten an die politische Verantwortung.

Das Verhalten wird auch über das Ansehen und die Stärkung des
Parlamentarismus entscheiden, stellte Karlheinz Kopf (V) mit
Nachdruck fest. Jedenfalls werden die Vorsitzenden fair, objektiv und
im Sinne des Schutzes des Rechtsstaats die Sitzungen
verantwortungsbewusst leiten, versicherte Kopf dem Plenum.

Kontrapunkt Team Stronach

Mit dieser positiven Einschätzung konnte sich Robert Lugar vom Team
Stronach nicht einverstanden erklären. Die Opposition habe sich über
den Tisch ziehen lassen, man sei als Tiger gestartet und als
Bettvorleger gelandet, formulierte er. Die neuen Regelungen würden
Aufklärung verhindern, denn die Regierung habe die Möglichkeit, alles
zuzudecken. Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs sei zahnlos, ein
echtes Minderheitsrecht wäre nur dann gegeben, wenn die Minderheit
tatsächlich alles entscheiden könnte. Konkret kritisierte er, dass
die Erstbefragung von einem, wie er sagte, "Regierungsrichter"
vorgenommen werde, und dieser könne das Ganze steuern.
Auskunftspersonen würden davor geschützt, etwas zu sagen, was
Regierungsparteien schaden könnte. Die Immunität werde verkauft und
die Informationsordnung sei in Wahrheit eine Geheimschutzordnung.

Dem wurde von allen anderen Fraktionen heftig widersprochen. So
betonte Dieter Brosz (G) in Reaktion auf die Wortmeldung Lugars,
Schutzrechte für Auskunftspersonen seien notwendig. Es sei falsch,
dass die Ladung von Auskunftspersonen verhindert werden könne,
tatsächlich habe man ein Minderheitsrecht mit Rechtsschutz
geschaffen. Die Minderheit könne auch zu allen
Untersuchungsgegenständen alle Unterlagen anfordern und die Behörden
müssten liefern. Im Falle von Unstimmigkeiten gebe es ebenfalls einen
Rechtsschutz. Durch die Informationsordnung habe das Österreichische
Parlament sogar die Möglichkeit, klassifizierte Akten herabzustufen,
und das sei einzigartig in Europa. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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