- 10.12.2014, 09:27:35
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ÖAMTC: Das bringt das neue Jahr für österreichische Reisende
Neue Bestimmungen im Ausland - Achtung beim Geldabheben, Erhöhung von Strafen
Utl.: Neue Bestimmungen im Ausland - Achtung beim Geldabheben,
Erhöhung von Strafen =
Wien (OTS) - Für österreichische Nah- und Fernreisende gelten ab 2015
einige neue Bestimmungen. Damit man beim nächsten Reiseantritt gut
vorbereitet ist, hat ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer alle
wichtigen Neuheiten zusammengestellt.
* GeoControl: Zwischen 15. Dezember 2014 und 15. Jänner 2015 wird für
alle österreichischen Maestro-Bankomatkarten automatisch das neue
Sicherheitssystem GeoControl aktiviert. Dann ist es in einigen
Ländern außerhalb Europas nicht mehr möglich, mit der Bankomatkarte
Geld zu beheben. Reisende sollten sich daher rechtzeitig mit ihrer
Bank in Verbindung setzen und die Bankomatkarte für das entsprechende
Land freischalten lassen. Die Deaktivierung von GeoControl ist
kostenlos und für maximal drei Monate möglich (anschließend nochmals
verlängerbar).
* Italien: Mit 1. Jänner werden die Strafsätze für Verstöße im
Straßenverkehr dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst und
damit um einen Prozent teurer. Zudem treten voraussichtlich Mitte
2015 einige neue Regelungen in Kraft. "So soll sich beispielsweise
die Strafhöhe bei Parkzeitüberschreitung künftig an deren Dauer
orientieren", sagt die ÖAMTC-Expertin. Für schwangere Frauen oder
Frauen mit Kleinkindern werden "rosa Parkzonen" eingeführt. Roller
und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 ccm dürfen künftig
auch auf Autobahnen fahren, sofern der Fahrer volljährig ist. Bei
sehr schweren Verkehrsverstößen wie z.B. die Verursachung eines
Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss kann der
Führerschein lebenslang entzogen werden.
* Deutschland: Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten
deutschen Pilotversuch für eine "Section Control". Dabei wird die
Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf einem drei Kilometer langen
Abschnitt der B6 elektronisch erfasst - jeweils am Beginn und am Ende
der Radarstrecke. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene
Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen wird ein Frontfoto
aufgenommen und es kommen die in Deutschland regulären Strafsätze zur
Anwendung. "Außerdem sind Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang im
öffentlichen Verkehrsraum ab Mitte 2015 privilegiert: Lenker dürfen
während des Ladens bevorzugt parken und außerdem ausgewiesene
Busspuren benutzen", weiß Tauer.
* Großbritannien: Ab 2. März 2015 gelten für das Fahren unter
Drogeneinfluss sehr niedrige Grenzwerte, ab denen mit einer Strafe zu
rechnen ist. Sowohl eine Geldstrafe bis zu 5.000 britischen Pfund
(ca. 6.290 Euro) als auch eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten sind
möglich. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate
entzogen.
* Litauen: "Am 1. Jänner 2015 tritt Litauen der Währungsunion bei.
Dann ersetzt der Euro den litauischen Litas", informiert die
ÖAMTC-Expertin. Die Eurozone wächst damit auf 19 Mitglieder an.
* Kanada: Ab April 2015 benötigen Bürger aus Staaten, die ohne Visum
nach Kanada reisen können (darunter Österreich) eine elektronische
Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorization, kurz eTA). Diese
muss online beantragt werden und ist nach Genehmigung fünf Jahre lang
gültig. Um die Umstellung zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist
bis Oktober 2015 eingeräumt.
Nähere Informationen zur optimalen Reisevorbereitung wie z. B.
benötigte Kraftfahrzeugdokumente findet man in der Länder-Info der
ÖAMTC-Touristik unter www.oeamtc.at/laenderinfo.
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