Auch für HausgehilfInnen und Hausangestellte 2015 mehr Lohn
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Wien (OTS/ÖGB) - Mit 1. Jänner 2015 werden die Mindestlöhne für
KindergartenhelferInnen und -assistentInnen in privaten
Betreuungseinrichtungen deutlich erhöht. Die Gewerkschaft vida hat
beim Bundeseinigungsamt eine Anhebung um 2,5 Prozent erreicht. Alle
Beträge werden auf den nächsten Euro aufgerundet.++++
Der Mindestlohn für die unterste Lohngruppe hat damit 1.400 Euro
erreicht, so Michaela Guglberger, Sekretärin des vida-Fachbereichs
Soziale Dienste: "Dass das Einstiegsgehalt nun zumindest bei 1.400
Euro liegt, kommt in dieser Branche vor allem Frauen zugute und ist
ein erfreulicher Schritt aus gewerkschaftlicher und frauenpolitischer
Sicht. Aber natürlich bleibt unser Ziel ein Mindesteinkommen von
1.500 Euro!"
Bessere Anrechnung von Elternkarenz
Neben der Lohnerhöhung ist es gelungen, auch in den
entgeltrechtlichen Bestimmungen Verbesserungen zu erreichen, die sich
positiv auf das Einkommen auswirken. Elternkarenz wird ab 1. Jänner
2015 im Ausmaß von bis zu 22 Monaten angerechnet, bisher waren es 18
Monate. "Auch davon profitieren vor allem Frauen!", so Guglberger.
Der Mindestlohntarif gilt für KindergartenhelferInnen bzw.
KindergartenassistentInnen, die in privaten Kindergärten beschäftigt
sind. Österreichweit sind das rund 5.000 ArbeitnehmerInnen, in der
überwiegenden Mehrheit Frauen.
HausgehilfInnen und Hausangestellte: durchschnittlich 5,5 Prozent
mehr Lohn
Für die HausgehilfInnen und Hausangestellten werden die
Mindestlohntarife ab 1. Jänner 2015 quer über alle Lohngruppen um
durchschnittlich 5,5 Prozent angehoben. Auch hier gibt es
Verbesserungen bei der Anrechnung von Elternkarenz. Künftig werden
bei der Vorrückung im Lohnschema Karenzen im Ausmaß von 18 Monaten
angerechnet, bisher waren es zwölf Monate.
Au-pairs: Mindestlohn auf neue Geringfügigkeitsgrenze angehoben
Mit 1. Jänner 2015 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs
in Kraft. Er wird auf die neue Geringfügigkeitsgrenze von 405,98 Euro
angehoben. Das Entgelt gebührt künftig für eine Arbeitszeit von 19
Wochenstunden (bisher 20) inklusive Arbeitsbereitschaft.
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