• 04.12.2014, 12:24:30
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  • OTS0165 OTW0165

Freispruch für alle angeklagten Refugees!

Im "Schlepperei"-Prozess ließ sich lediglich die Unprofessionalität der Exekutive beweisen.

Utl.: Im "Schlepperei"-Prozess ließ sich lediglich die
Unprofessionalität der Exekutive beweisen. =

Wien (OTS) - Wir erwarten mit Spannung das Urteil im
Schlepperei-Prozess und hoffen auf einen Freispruch für unsere
Freunde am heutigen Nachmittag. Wir rufen dazu auf, am heutigen Tag
ein starkes Signal der Solidarität mit den Angeklagten, gegen die
Kriminalisierung von Migration und Flucht und für die Abschaffung des
rassistischen "Schlepperei"-Paragraphen §114 FPG zu setzen!

"8 Monate U-Haft mit dieser Beweislage sind 8 Monate zu viel!" meinen
die ÖH-Vorsitzteams einhellig. Eine Gruppe von Flüchtlingen wollte
sich ihrer menschenverachtenden Situation im Lager Traiskirchen nicht
weiter beugen und forderte ihre Menschenrechte. Dass gerade gegen sie
nachfolgend ermittelt wurde, halten wir für keinen Zufall. Mehrfach
war sogar von Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Verfahren die
Rede.

Von den zuvor kolportierten Millionen Euros und zurückgelassenen
schwangeren Frauen ist aufgrund der Beweislage längst keine Rede
mehr. Nicht zuletzt weil sich diese verhetzenden Vorwürfe der
Ministerin in Luft auflösten, büßte das Verfahren an Glaubwürdigkeit
ein.

Für weitere Empörung sorgte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
bei der Richterin selbst. Die Anklageschrift wurde mit der Begründung
kein Beweisverfahren auf dieser Grundlage führen zu können,
zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft stellte darauf hin
notgedrungen den Antrag auf Enthaftung aller Angeklagten. Die acht
Angeklagten waren acht Monate lang unter äußerst zweifelhaften
Umständen im Gefängnis.

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