• 03.12.2014, 12:55:09
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ÖPAV unterstützt Transparency International im Bemühen, das österreichische Lobbying Gesetz zu verbessern

Zentrale Appelle: Gleichstellung aller Berufsfelder, Aufhebung der Unterscheidung von „Lobbying“ und „Interessensvertretung“

Utl.: Zentrale Appelle: Gleichstellung aller Berufsfelder, Aufhebung
der Unterscheidung von „Lobbying“ und „Interessensvertretung“ =

Wien (OTS) - "Österreich ist mit dem Lobbying Gesetz am richtigen
Weg zu mehr Transparenz und hat damit zweifelsohne Vorbildwirkung für
andere Länder. Gerade deswegen müssen wir jetzt endlich die
Verbesserung dieses Gesetzes als eine Grundlage zur weiteren
Professionalisierung der Public Affairs Branche weiter vorantreiben"
betont Peter Köppl, Präsident der Österreichischen Public Affairs
Vereinigung (ÖPAV) auf der heutigen Pressekonferenz von Transparency
International.

Bereits mehrfach kritisierte die ÖPAV das am 1. Jänner 2013 in
Österreich eingeführte Lobbying-Gesetz und richtete sich mit
deutlichen Forderung sowie konkreten Änderungsvorschlägen an die
Regierung.

Fünf Maßnahmen, das LobbyG zu verbessern

1. Streichung des Begriffs "Interessensvertretung"

Die Beeinflussung von Entscheidungsprozessen in der Gesetzgebung oder
Vollziehung ist Lobbying, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzel-
oder um Verbandsinteressen handelt. Damit handeln
"Interessensvertretungen" auf die gleiche Weise wie Einzelpersonen,
eine Unterscheidung ist überflüssig und sogar ungerecht. Die ÖPAV
schlägt daher vor, den Begriff Lobbying einheitlich für alle
Einflussnehmer zu verwenden.

2. Schluss mit den Ausnahmen

Das LobbyG enthält zahlreiche Voll- bzw. Teilausnahmen, die zur
Ungleichheit der im Register eingetragenen Personen und Verbände und
mitunter zu kuriosen Ergebnissen führen. So wurde z. B. die ÖPAV
selbst aus dem Lobbying-Register gestrichen. Es ist laut ÖPAV nur
gerecht, dass alle, die Lobbying im Sinne des LobbyG machen, sich
auch im Lobbying-Register eintragen sollen. Nur eine Ausnahme mache
Sinn: Die von parteilichen Funktionsträgern, da es ihre Aufgabe ist,
auf die Politik Einfluss zu nehmen.

3. Keine Schlupflöcher mehr

Das LobbyG weist einige unklare Formulierungen auf, die Anlass für
eine Umgehung sein können. Sehr einfach ist es zum Beispiel für
Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, die
Registrierungspflicht zu umgehen: Das LobbyG sieht vor, dass die über
Parteiinteressen hinausgehende anwaltliche Vertretung in einem
Verfahren ausgenommen sind, was die meisten Rechtsanwälte als
Komplettausnahme - auch für Lobbying-Tätigkeiten - interpretieren.

4. Gleiche "Wertgrenzen" für den Eintrag im Lobbying-Register

Für eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Berufsfelder, wie
sie derzeit für Mitglieder eines Unternehmens und für
Selbstverwaltungskörper bzw. Interessenverbände vorliegt, ist kein
sachlicher Grund ersichtlich. So sollen laut ÖPAV alle mehr als nur
geringfügig mit Lobbying-Tätigkeiten beschäftigten Personen erfasst
werden und damit gleiche "Wertgrenzen" für alle gelten.

5. Begriffe eindeutig erklären

Manche Begriffe des LobbyG bedürfen der interpretativen Klärung. Zum
Beispiel: Was genau ist ein organisierter und strukturierter Kontakt?
Je deutlicher nämlich das LobbyG gefasst ist, umso einheitlicher ist
das Verständnis des Gesetzes und umso geringer sind die
Argumentationsmöglichkeiten, warum eine konkrete Handlung doch nicht
unter das Gesetz fällt.

Über die Österreichische Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV)
Die Österreichische Public Affairs-Vereinigung ist die
Interessenvertretung der Public Affairs-Verantwortlichen in
Unternehmen, Verbänden und NGOs sowie selbständigen Public
Affairs-Berater/innen. Inhaltlich umfasst die Bandbreite der Public
Affairs die Disziplinen Advocacy, Corporate Social Responsibility,
Lobbying, Government Relations, Interessenvertretung, Issue- und
Stakeholder-Management und Reputationsmanagement.

Hauptaufgaben der im September 2011 gegründeten Vereinigung sind
einerseits der Know How-Austausch und eine Professionalisierung der
Branche (auch international), andererseits die Stärkung der Position
der Public Affairs-Tätigkeit nach außen sowie die Gestaltung
rechtlicher Rahmenbedingungen.
Ein wichtiger Beitrag zur Professionalisierung und Qualifizierung der
Public Affairs-Branche in Österreich ist die wissenschaftliche
Auseinandersetzung mit der Tätigkeit in diesem Feld. Daher beraten
Expert/innen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen die
ÖPAV im Rahmen eines wissenschaftlichen Beirats und bringen ihre
Perspektive in die Arbeit der Vereinigung ein.

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