ÖMB für steuerliche Anreize zur thermischen Sanierung für Mieter und Vermieter
Utl.: ÖMB für steuerliche Anreize zur thermischen Sanierung für
Mieter und Vermieter =
St. Pölten (OTS) - "Um den Ziel des leistbaren Wohnens - wie es auch
im Regierungsprogramm verankert ist - näherzukommen, wird es
notwendig sein neben der verstärkten Neubautätigkeit von
energieeffizienten Wohngebäuden im geförderten Bereich auch neue
Ansätze zur Forcierung von umfassenden thermischen Sanierungen zur
Senkung der Heizkosten anzustreben", meint ÖMB-Präsident Puchebner
und schlägt für Mieter die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit
des Erhöhungsbeitrages aufgrund eines § 18-Verfahrens oder einer
Vereinbarung zur Finanzierung von energetischen Verbesserungen vor,
wobei auch der Vermieter im Verhältnis seines Beitrages zur
verbesserten Energieeffizienz seines Eigentums eine bessere
steuerliche Abschreibungsmöglichkeit erhalten soll.
Auch die Einführung einer energetischen Komponente für die
Richtwert-Normwohnung - also Zu- und Abschläge gemäß energetischem
Standard hält der Mieterbund-Präsident für einen geeigneten Anstoß
zum weniger heizkostenintensiven Wohnen.
"Künstliche Mietzinsdeckelungen sind kein geeignetes Mittel
ausreichend leistbaren Wohnraum zu erreichen", ist Puchebner
überzeugt, "weil sie lediglich Schwarzzahlungen nach sich ziehen, wie
schon die Vergangenheit bewiesen hat.
Die Folgen von Schwarzzahlungen wären unsozial für den einzelnen
Mieter , weil Bedürftige keine Subjektförderung erhalten würden, da
sie die illegalen Zahlungen nicht beweisen können, und
gemeinschaftsschädlich weil diese Finanzmittel nicht in die
Hauptmietzinsreserve eingespeist werden und damit für die Erhaltung
des Hause fehlen und auch nicht der Finanz offengelegt werden, führt
Helmut Puchebner die ungerechten Auswirkungen eines Mietzinsdeckels
aus.
"Um aber phantasievoll gestaltete Preisauswüchse hintanzuhalten, ist
eine transparente Bildung des Mietzinses mit Darlegung aller Zu- und
Abschläge im Mietvertrag notwendig", meint der Mieterbund-Präsident.
Für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt zu sorgen, ist ebenfalls ein
großes Anliegen von KR Puchebner, der daher vorschlägt, mit Ausnahme
privilegierter Personen wie Ehegatten, Lebensgefährten, Partner sowie
minderjähriger Kinder sollte zum Zeitpunkt der Übergabe einer Wohnung
infolge des Eintrittsrechts eine Anpassung der Miete an den
Richtwertmietzins erfolgen, und damit auch endlich den "Wohn-Adel" zu
beseitigen.
Eine weitere Ungerechtigkeit ortet der ÖMB-Präsident bei
Sozialwohnungen. Da Gemeindewohnungen wohl mindestens einen ebenso
großen Sozialauftrag haben wie gemeinnützige Wohnungen, fordert er
die gleiche "Preisgünstigkeit" für kommunale ausfinanzierte Wohnungen
ein, wie sie auch für ausfinanzierte GBV-Wohnungen besteht, nämlich
den Betrag des burgenländischen Richtwertes minus 30 Prozent, weil
z.B. derzeit in Wien für eine solche Wohnung im Gemeindebau rd. 2
Euro/m2 mehr eingehoben wird.
Die offenbar vermehrt auftretenden überhöhten Mietzinse bei
befristeten Mietverhältnissen veranlassen Helmut Puchebner zu
folgenden Vorschlag:
"Damit nicht immer die Mieter im Zugzwang sind zu ihrem Recht zu
kommen, sollte für befristete Mietverträge, in denen der
Befristungsabschlag nicht ausgewiesen ist und auch nicht in der
Mietzinsvorschreibung berücksichtigt wird, gelten, dass diese nach
einem Jahr ab Vertragsabschluss automatisch in unbefristete
Mietverhältnisse umgewandelt werden, es sein denn, der Vermieter
zahlt vor Ablauf dieser Frist den Befristungsabschlag zurück und hebt
ihn auch künftig hin nicht wieder ein".
Abschließend verweist der Mieterbund-Präsident auf seinen Vorschlag
einer gemeinsamen Beratungsplattform aller Konsumentenvertreter und
Gemeinden zur verstärkten Beratung und verfahrensrechtlichen
Hilfestellung für Mieter von befristeten Mietverträgen, im
Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes Mietzinsvereinbarungen
bis 6 Monate nach Mietvertragsende verfolgt werden können und so der
oft nicht gewährte, aber gesetzlich normierte Befristungsabschlag von
25 Prozent für bis zu 10 Jahre zurück eingefordert werden kann.
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