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Semmering Basistunnel: Justizministerium prüft mögliches Strafverfahren gegen Gutachter

Während das Verwaltungsverfahren zur Bewilligung des Milliardenprojekts in die nächste Runde geht, wird auch eine strafrechtliche Dimension des Projekts geprüft.

Wien (OTS) - Am 19. und 20.1.2015 geht das bereits seit 2010 anhängige Verfahren um die Bewilligung des Eisenbahnprojekts "Semmering Basistunnel neu" in die nächste Runde. An diesen beiden Tagen führt das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung über die von Tunnelgegnern eingebrachten Beschwerden gegen den Bewilligungsbescheid durch. Im Juli 2014 hatte die damalige Verkehrsministerin Doris Bures eine neue Bewilligung erlassen, nachdem der erste Bescheid vom Verwaltungsgerichthof, ua wegen Beiziehung eines untauglichen Sachverständigen, aufgehoben wurde. Das seit Jahrzehnten umstrittene Eisenbahnprojekt hat inzwischen auch eine strafrechtliche Dimension. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Bewilligung des Projekts auf Gutachten beruht, die vorsätzlich unrichtige Angaben enthalten. Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt in Wien, der einige Tunnelgegner vertritt, hat bereits im August Strafanzeigen gegen den Gutachter für Verkehrswesen, gegen den Leiter der Obersten Eisenbahnbehörde und gegen Frau Bures eingebracht. Die Anzeige gegen den Gutachter wurde von der Staatsanwaltschaft Wien postwendend zurückgelegt, aber mit einer fadenscheinigen Begründung, wie Manak meint. Er hat den Fall daher direkt an den Justizminister herangetragen, der die Entscheidung derzeit nochmal überprüfen lässt.

Schwere Vorwürfe gegen Gutachter

Der Gutachter ist kein gerichtlich beeideter Sachverständiger und wurde nicht vom Verkehrsministerium, sondern indirekt von den ÖBB bestellt. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend:
Im März 2014 bestätigte der Gutachter, dass sich die verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projekts seit seinem Erstgutachten aus 2010 (!) nicht verändert hätten. Damals stützte er sich auf eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien aus 2008 (!), die noch von Projektkosten von rund Euro 2,1 Mrd ausging. Die seither eingetretene Kostensteigerung um 50 % und die in der Studie gar nicht berücksichtigten Finanzierungskosten von weiteren 2-3 Mrd. werden vom Gutachter verschwiegen. Auch die von den ÖBB vorgelegten Verkehrsprognosen werden vom Gutachter als unbedenklich eingestuft, obwohl diese schwer Mängel aufweisen. Es wird zB unter einer Reihe von Rahmenbedingungen bis 2055 ein Zuwachs für den Güterverkehr am Semmering um 156 % vorhergesagt, obwohl der Güterverkehr - nicht nur am Semmering - seit 15 Jahren stagniert.

Semmering Basistunnel ist "wohlstandsmindernd"

Der renommierte deutsche Verkehrsökonom Dr. Martin Vieregg stellt dem Semmering Basistunnel aus volkswirtschaftlicher Sicht ein vernichtendes Zeugnis aus: Die Verkehrsprognosen seien falsch und die von der WU Wien vorgenommene Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Nutzes beruhe auf falschen bzw überholten Annahmen. Vieregg hält fest, dass bereits die derzeit veranschlagten Kosten des Projekts mindestens Doppelt so hoch sind wie der Nutzen. Das Projekt wäre daher nicht - wie von Bures und ÖBB-Generaldirektor Kern oft behauptet - Teil eines Konjunkturpakets, sondern schlicht und einfach "wohlstandsmindernd" für alle Österreicher.
Die Vorwürfe gegen den Semmering-Gutachter werden auch durch eine Untersuchung des Verkehrsexperten Univ.-Prof. Dr. Knoflacher und ein WIFO-Weißbuch aus 2007 erhärtet. In letzterem wurde nachgewiesen, dass Investitionen in Verkehrsinfrastruktur nur dann sinnvoll sind, wenn sie bestehende Engpässe beseitigen oder sich betriebswirtschaftlich rechnen. In konjunktur- und beschäftigungspolitischer Hinsicht sind sie fast völlig wirkungslos. Nach Meinung des WIFO sind staatliche Investitionen in Zeiten einer schwachen Konjunktur zwar grundsätzlich zu befürworten, allerdings sollten sie eher in Ausbildung und Forschung investiert werden, als in Bauprojekte.

GD Kern widerspricht eigenem Gutachter

Schließlich wurde der strittige Gutachter vom Generaldirektor der ÖBB, Christian Kern persönlich, widerlegt. In einem Interview vom 20. 6. 2014 gab Kern den Nutzenfaktor des Semmering Basistunnels für die Bauphase mit 0,9 an. Das ist zwar laut Vieregg immer noch viel zu optimistisch, aber doch weit von dem Faktor 5 entfernt, den der Gutachter (unter Wahrheitspflicht!) zu Protokoll gegeben hat. Rechtsanwalt Manak will jetzt vom Justizminister wissen, ob sich ein Gutachter in einem 6-Milliarden-Projekt derart gravierend "irren" darf, oder ob er zumindest den gleichen Wissensstand haben müsste, wie sein Auftraggeber, die ÖBB.

Bundesverwaltungsgericht, mündiche Verhandlung über Semmering
Basistunnel


Am 19. und 20.1.2015 geht das bereits seit 2010 anhängige Verfahren
um die Bewilligung des Eisenbahnprojekts „Semmering Basistunnel neu“
in die nächste Runde. An diesen beiden Tagen führt das
Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung über die von
Tunnelgegnern eingebrachten Beschwerden gegen den
Bewilligungsbescheid durch.

Datum: 19.1.2015, um 08:00 Uhr

Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Erdbergstraße 192-196, 1030 Wien

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt
1010 Wien, Stephansplatz 6
m: 0664 543 3000
e: manak@manak.at

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