- 28.11.2014, 09:58:16
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Kollektivvertragsabschluss für 130.000 Angestellte im Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und Consulting
Abschluss sichert Kaufkraft besonders der unteren Gehaltsgruppen und bringt wesentlichster Verwendungsgruppe ein Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro
Utl.: Abschluss sichert Kaufkraft besonders der unteren
Gehaltsgruppen und bringt wesentlichster Verwendungsgruppe ein
Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro =
Wien (OTS/ÖGB) - Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und
Lehrlingsentschädigungen für 130.000 Angestellte im Handwerk und
Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und Consulting werden um
2,03 Prozent erhöht. Für die Verwendungsgruppen I und II fällt die
Erhöhung in den ersten vier Verwendungsgruppenjahren mit 2,18 Prozent
weit höher aus. Für die wesentliche Verwendungsgruppe II bedeutet
dies zukünftig ein Mindestgrundgehalt von knapp über 1.400 Euro.
Darauf haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck,
Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Bundessparten Gewerbe und
Handwerk sowie Information und Consulting in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) am 21.11.2014 geeinigt. Der Kollektivvertrag sieht
seit 2012 vor, dass die Verweildauer in der Verwendungsgruppe I
maximal drei Jahre betragen darf. Danach erfolgt eine automatische
Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe, die nunmehr ein
Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro garantiert.
"Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds für
Gewerbetreibende sorgt die bereits im Vorjahr vereinbarte Erhöhung
für Kontinuität und sichert gleichzeitig die Kaufkraft der unteren
Gehaltsgruppen", kommentieren die Verhandlungsführer Norbert Schwab,
GPA-djp, und Andreas Lahner, WKÖ, die Einigung.++++
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