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IMABE zu Fortpflanzungsmedizin: Alle Fakten gegen Novelle

Offizielle Stellungnahme des kirchlichen Bioethik-Instituts: Gesetzesentwurf diskriminiert, missachtet Grundrechte, gefährdet die Gesundheit und führt zur Kommerzialisierung von Frauen - Grundlegende Überarbeitung ohne Zeitdruck gefordert

Wien, 26.11.14 (KAP) In einer ausführlichen Stellungnahme, die wesentliche medizinische und ethische Argumente zusammenfasst, hat das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) der geplanten Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes eine Absage erteilt. Die Novelle spitze durch die Selektion von möglicherweise behinderten Kindern die Diskriminierung Ungeborener aufgrund genetischer Veranlagung weiter zu, missachte grundlegende Kinderrechte willkürlich, bringe eine erhebliche Gesundheitsbelastung für Frauen mit sich und leiste zudem der Kommerzialisierung des weiblichen Körpers Vorschub, so die in Wien ansässige kirchliche Einrichtung.

"Kinder haben Recht auf Vater und Mutter - nicht umgekehrt", so IMABE mit Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention, die dies fordert und seit 2011 zu Teilen auch in Österreichs Verfassung steht. Der nunmehrige Gesetzesentwurf setze sich über dieses Recht des Kindes hinweg, wenn er durch Fremd-Samenspende und Eizellspende die soziale und genetische Elternschaft vorsätzlich trennt und Vaterlosigkeit - bei der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare - von vornherein bewusst beabsichtigt. Zur Folge habe dies "genetische Waisenkinder" mit späteren Identitätskrisen, wie Studien in anderen Ländern an betroffenen Kindern im Erwachsenenalter belegten.

Als medizinisch aufwändig, wenig erfolgversprechend und gefährlich sowie auch als ethisch unannehmbar bezeichnete das Institut die Präimplantationsdiagnostik (PID). Krankheit könne nicht verhindert werden durch das Verfahren, das nur Diagnosen und Risikowerte, nicht aber Therapien anbiete und somit ausschließlich der Selektion und Diskriminierung - in Form von Vernichtung von Embryonen - diene. Letztlich sei PID damit "moderne Spielart von Eugenik" und widerlaufe fundamentalen Schutzpflichten des Staates.

Es bestehe "keinerlei Zugzwang", das Fortpflanzungsmedizingesetz in einem "Ruck-Zuck-Verfahren" derart umfassend und wesentlich liberaler als in anderen Ländern wie etwa Deutschland zu gestalten, betonte IMABE. Die vorgesehene 14-Tages-Begutachtung sei "Warnsignal" und "Hohn für jeglichen glaubwürdigen Parlamentarismus". Das ethisch hochsensible Gesetz entscheide über das Schicksal von Menschen über Generationen und benötige deshalb genug Zeit für breite Debatte, weshalb das Institut eine umgehende Rückziehung des Gesetzesentwurfs, eine grundlegende Überarbeitung ohne Zeitdruck sowie auch eine längere Begutachtungsfrist forderte. Durchaus könne Österreich durch ein Lernen aus Fehlern anderer Länder zum "Vorzeigeland hoher ethischer Standards" werden, so das Fachinstitut der Bischofskonferenz.

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