- 26.11.2014, 10:42:01
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AK zu Spar-Entscheidung: Geldbußen müssen den KonsumentInnen zu Gute kommen
AK fordert rasche Änderung im Kartellgesetz, wie es im Regierungsabkommen vorgesehen ist
Utl.: AK fordert rasche Änderung im Kartellgesetz, wie es im
Regierungsabkommen vorgesehen ist =
Wien (OTS) - "Das Kartellgerichtsurteil gegen Spar zeigt: Im
Lebensmittelhandel muss streng auf fairen Wettbewerb geachtet werden,
sonst zahlen die Konsumentinnen und Konsumenten den Aufschlag", sagt
Silvia Angelo, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK. Die
Strafe von drei Millionen Euro muss jetzt den KonsumentInnen zu Gute
kommen. "Und es braucht rasch eine grundsätzliche Lösung im
Kartellgesetz: Geldbußen, die Unternehmen wegen Kartellverstößen
zahlen müssen, müssen zumindest zum Teil direkt in den
Konsumentenschutz fließen. Das steht im Regierungsprogramm und muss
jetzt rasch kommen", so Angelo. Außerdem brauche es klare gesetzliche
Regelungen für eine Beweislastumkehr und für die Ab-schöpfung von
Kartellgewinnen bei sogenannten Streuschäden, kleinen Schäden, die
einzelne Konsumentinnen und Konsumenten wegen des zu hohen Aufwandes
nicht einklagen", sagt Angelo.
Das Kartellgericht hatte Spar in einem Teilbeschluss mit einer
Geldbuße in Höhe von 3 Millionen Euro wegen vertikaler
Preisabsprachen zwischen 2002 bis 2012 abgestraft. Betroffen waren in
diesem Verfahren die Molkereiprodukte, weitere Verfahren sind noch
offen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
"Kartellabsprachen zahlen am Ende die Verbraucherinnen und
Verbraucher mit höheren Preisen. Deshalb muss auch die Strafe in den
Verbraucherschutz fließen", erklärte Angelo.
Ein Blick auf die jüngsten Entscheidungen des Kartellgerichts zeigt,
dass die vermeintlichen Vorteile des Wettbewerbs bei den
KonsumentInnen oftmals nicht ankommen. So hat das Kartellgericht in
den Jahren 2013-2014 Geldbußen in der Höhe von mehr als 33 Millionen
Euro verhängt, geschädigt wurden in allen Fällen KonsumentInnen. Von
den verhängten Geldbußen haben sie allerdings bisher nichts gesehen.
"Der Gesetzgeber muss jetzt auch für strengere Wettbewerbsregeln
sorgen", so Angelo weiter. "Wir fordern für hochkonzentrierte Märkte
wie Energie, Mineralöl und der Lebensmittelbranche, wo wenige
Anbieter den Markt beherrschen, eine Beweislastumkehr. Das heißt: Der
Anbieter muss beweisen, dass die Preise gerechtfertigt sind, nicht
die KonsumentInnen." Weiters müssen geeignete Instrumente zur
Abschöpfung von Streuschäden, wie sie vorwiegend im Einzelhandel
vorkommen, zur Verfügung gestellt werden. Ziel muss es sein, dass
sich Wettbewerbsverstöße künftig nicht mehr lohnen.
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