• 21.11.2014, 16:53:17
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  • OTS0213 OTW0213

Psychopharmaka in Pflegeheimen nur nach ärztlicher Verordnung

Anregung zum gesellschaftlichen Diskurs: Wie wollen wir altern und sterben?

Utl.: Anregung zum gesellschaftlichen Diskurs: Wie wollen wir altern
und sterben? =

Wien (OTS) - Der Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs
(Lebenswelt Heim) weist die pauschalen Anschuldigungen in der ZIB 1
am Mittwoch, 19. November 2014 über Psychopharmaka in Seniorenheimen
in aller Entschiedenheit zurück. Die Verordnung der Medikamente liegt
in der Anordnungsverantwortung der Ärzte und ist im Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz (GuKG 1997) klar geregelt, die
Anordnungsverantwortung bzgl Psychopharmaka im HeimAufG. Das
Pflegepersonal hat für eine korrekte Verabreichung zu sorgen. Der
Bundesverband regt zum gesellschaftlichen Diskurs an: "Wie wollen wir
altern und sterben?"

Unbestritten ist, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner in dieser
Lebensphase Medikamente benötigen. Diese Medikamente erleichtern
oftmals ein menschenwürdiges Altern und werden aufgrund der geltenden
Gesetzeslage ausschließlich durch Ärzte verordnet. Das Pflegepersonal
hat die Aufgabe, für die korrekte Verabreichung zu sorgen. "Auf
keinen Fall werden Psychopharmaka wie im ORF Beitrag dargestellt, vom
Pflegepersonal nach Lust und Laune vergeben. Psychopharmaka mit einer
beruhigenden und dämpfenden Wirkung dürfen von einem Arzt nur in
begründeten Fällen verordnet und dann vom Pflegepersonal korrekt
verabreicht werden - dies ist im Heimaufenthaltsgesetz klar
geregelt", fasst Markus Mattersberger, Präsident des Bundesverbandes
der Alten- und Pflegeheime Österreichs, die Meinung des Vorstandes
des Verbandes zusammen. Auch gäbe es klar formulierte Betreuungs- und
Pflegekonzepte, die die gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Österreichs Alten- und Pflegeheimen in ihrem Bemühen
um ein würdevolles Leben der Bewohner und Bewohnerinnen unterstützen.

In aller Entschiedenheit weist Mattersberger daher die
verallgemeinernde Aussage, dass bei Personalmangel oft Psychopharmaka
verabreicht würden, zurück und kritisiert die mangelnde Recherche und
unsachliche Darstellung der ORF Berichterstattung: "Sie ist ein
Affront gegen die tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den
Alten- und Pflegeheimen, die täglich mit großer fachlicher und
menschlicher Kompetenz die benötigte und Betreuung und Pflege
leisten".

Altenpflege, eine gesellschaftliche Verantwortung

"Selbstverständlich gibt es immer ein Verbesserungspotential, das ist
uns auch bewusst und wir sind da auch permanent dran", betont
Mattersberger und stellt fest, dass Pflege insgesamt als
gesellschaftliche Aufgabe zu sehen ist. "Wir müssen uns als
Gesellschaft die Frage stellen, was sind wir bereit in adäquate
Systeme zu investieren? Wenn wir die Ausgaben für stationäre Pflege
in Prozent des BIP in Europa vergleichen, so liegen die Niederlande
bei 2,2%, Norwegen bei 1,6%, Dänemark bei 1,1%, Deutschland und
Österreich bei 0,8%. Den Heimen werden bestimmte Rahmenbedingungen
vorgegeben und somit sind auch nur bestimmte Leistungen möglich.
Wollen wir als Gesellschaft daher einen höheren Personalschlüssel und
damit ein Mehr an persönlicher Betreuung in unseren Heimen, auch
TherapeutInnen und ÄrztInnen, gilt es die Rahmenbedingungen zu
verändern. Eine Skandalisierung der Heime bedeutet, sich als
Gesellschaft an der eigenen Verantwortung für entsprechende
Rahmenbedingungen für verbesserte Strukturen vorbeizuschummeln." So
sei Altersdepression durchaus ein Thema in den Heimen. Es fehlen den
Heimen jedoch die PsychologInnen, TherapeutInnen, FachärztInnen für
Geriatrie etc., auch die Schnittstelle zwischen Gesundheits- und
Sozialsystem sei unbefriedigend bis gar nicht gelöst, so
Mattersberger, der damit auch zu einem gesellschaftlichen Diskurs
anregt: "Wie wollen wir in unserer Gesellschaft altern und sterben?"

Abschließend streicht Mattersberger positiv heraus: In keinem
europäischen Land gibt es eine vergleichbar hoch zufriedenstellende
rechtliche Situation, in der die Anliegen und die Selbstbestimmung
der BewohnerInnen so stark gewahrt werden wie in Österreich. Das
Heimaufenthaltsgesetz und die Selbstbestimmung der BewohnerInnen in
den Heimen sind ein hohes Gut!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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