• 21.11.2014, 09:08:58
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  • OTS0016 OTW0016

Hundstorfer/Brauner: Wiener Sozialpartnergipfel zur Bekämpfung von Sozialdumping

Neues Gesetz soll in Wien bestmöglich umgesetzt werden

Utl.: Neues Gesetz soll in Wien bestmöglich umgesetzt werden =

Wien (OTS) - Seit 2011 ist in Österreich das Lohn- und
Sozialdumpingbekämpfungsgesetz in Kraft, das Unterentlohnung
verhindert und fairen Wettbewerb sicherstellt. Die gestern im
Nationalrat beschlossene Reform bringt weitere wesentliche
Verbesserungen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer und
Vizebürgermeisterin Renate Brauner nehmen das zum Anlass, für Anfang
2015 einen Sozialpartnergipfel für Wien einzuberufen, um die
bestmögliche Umsetzung des Gesetzes in Wien festzulegen.

"Mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz unterbinden wir unlauteren
Wettbewerb und schaffen faire Bedingungen für alle in Österreich
aktiven Betriebe", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Mit der
heutigen Novelle wird Lohn- und Sozialdumping noch besser als bisher
bekämpft werden."

"Lohn- und Sozialdumping ist Betrug an der Allgemeinheit", betont
Vizebürgermeisterin Renate Brauner, "deshalb laden wir die
Sozialpartner, die kontrollierenden Behörden und die politisch
Verantwortlichen an einen Tisch, um gemeinsam Strategien
auszuarbeiten, wie wir das Gesetz in Wien so effizient und wirksam
wie möglich umsetzen. Die Bekämpfung von Sozialdumping ist ein
wichtiger Beitrag, dass in Wien gut abgesicherte und anständig
bezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden. Für uns ist klar, dass wir
es zum Schutz der Wiener ArbeitnehmerInnen nicht tolerieren, wenn
sich einzelne Unternehmen durch Lohn- und Sozialdumping gegenüber den
seriösen Wiener Betrieben einen Wettbewerbsvorteil verschaffen."

Diese Neuerungen bringt die Gesetzesreform

Die heutige Reform des Gesetzes bringt wesentliche weitere
Verbesserungen:
> Die Lohnkontrollen durch die Behörden werden ausgeweitet, künftig
werden auch Überstundenzuschläge und nicht nur der Grundlohn
überprüft.
> Die Verwaltungsstrafen bei fehlenden Lohnunterlagen werden erhöht
und machen künftig zwischen 1.000 und 10.000 Euro aus
> Die Verwaltungsbehörden können künftig einen vorläufigen
Zahlungsstopp des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
verhängen.
> Das neue Gesetz bringt auch eine Informationspflicht an die
ArbeitnehmerInnen. Diese müssen informiert werden, wenn aufgrund von
Unterentlohnung ein Strafbescheid gegen den Arbeitgeber vorliegt.
> Auch die Verjährung wurde neu geregelt.

Wiener Sozialpartnergipfel Anfang 2015

Zum Wiener Sozialpartnergipfel werden Anfang 2015 die
Sozialpartner, die kontrollierenden Behörden und Kassen sowie die
politischen VerantwortungsträgerInnen eingeladen.

"Wien ist DER österreichische Wirtschaftraum mit internationaler
Bedeutung. Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, die durch
Missbrauch den Wettbewerb unterlaufen", erklärt Brauner, "wir sind
sehr froh über die Verschärfung des Gesetzes, weil es uns weitere
Instrumente in die Hand gibt, möglichen Sozialbetrug wirksam zu
bekämpfen und die gleichen Spielregeln für alle durchzusetzen.
Wichtig ist, dass die Behörden und Sozialpartner bestmöglich
zusammenarbeiten, der Sozialpartnergipfel soll dafür den Weg ebnen.
Damit können wir gerechte Arbeitsbedingungen und unser hohes
Sozialniveau sichern", so Brauner abschließend.

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