• 13.11.2014, 13:52:51
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  • OTS0202 OTW0202

AQ Austria regelt Meldung ausländischer Studien in Österreich neu

1010 Wien, Renngasse 5 (OTS/AQ Austria) - Das Board der Agentur für
Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat in
seiner letzten Sitzung Richtlinien für die Meldung ausländischer
Studien in Österreich beschlossen. Die Neuregelung war erforderlich
geworden, da der Nationalrat im Juni die bis dahin geltende Regelung
zur Registrierung ausländischer Studien gemäß § 27 des Hochschul-
Qualitätssicherungsgesetzes durch ein Meldeverfahren ersetzt hatte,
für das nunmehr die AQ Austria und nicht mehr das Bundesministerium
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuständig ist.

Indem auch weiterhin ausländische Hochschulen nur Studien in
Österreich anbieten dürfen, die in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat
anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 des Universitätsgesetzes
sind, und diese Studien und akademischen Grade mit österreichischen
vergleichbar sind, bleibt ein Kernbestand der alten Regelung
unverändert.

Neu ist, dass österreichische Bildungseinrichtungen, mit denen die
ausländischen Hochschulen für die Durchführung der Studien
kooperieren, eine Bestätigung der AQ Austria benötigen, mit der
sichergestellt wird, dass die von ihnen angebotenen Anteile an den
ausländischen Studien internationalen akademischen Standards
entsprechen. Diese Bestätigung erstellt die AQ Austria auf der
Grundlage einer externen Evaluierung.

Die neue Richtlinie besagt, dass externe Gutachter/innen überprüfen,
ob die österreichische Bildungseinrichtung die erforderlichen
personellen Ressourcen und die Raum- und Sachausstattung besitzt und
ob die Durchführung der Studien internationalen akademischen
Standards entspricht und qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt
werden. Zur Erlangung der Bestätigung wird allen bereits als
Kooperationspartner ausländischer Hochschulen tätigen
österreichischen Bildungseinrichtungen eine Übergangsfrist bis Ende
2015 eingeräumt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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