• 11.11.2014, 15:12:34
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  • OTS0245 OTW0245

Mahrer: Vereinfachtes Vergaberecht entlastet Unternehmen

Staatssekretär bei der Parlaments-Enquete "Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze" - Mittelstand braucht schlanke Verfahren

Utl.: Staatssekretär bei der Parlaments-Enquete "Faire Vergaben
sichern Arbeitsplätze" - Mittelstand braucht schlanke
Verfahren =

Wien (OTS/BMWFW) - "Im Interesse der heimischen Wirtschaft muss das
Vergaberecht einfach, unbürokratisch und fair sein", betonte
Staatssekretär Harald Mahrer heute bei einer Parlamentarischen
Enquete zum Thema "Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze". Vor allem
der Mittelstand als die tragende Säule im österreichischen
Wirtschaftssystem brauche ein schlankes und einfaches
Vergabeverfahren. Grundsätzlich seien Überregulierungen, die über das
Ziel hinaus schießen, zu vermeiden.

Der Staatssekretär sprach sich für eine Stärkung des
Bestbieterprinzips aus, um speziell Preisdumping besser bekämpfen zu
können. Voraussetzung dafür sei eine durchdachte, praxistaugliche
Umsetzung unter Einbeziehung aller am Vergabeprozess beteiligten
Stakeholder. Zu vermeiden seien schwer zu quantifizierbare Kriterien,
auch Knock-Out-Kriterien würden jeder Politik zur Herstellung eines
fairen Wettbewerbs widersprechen. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei
normierten Produkten, wo also der Preis das einzige
Unterscheidungskriterium ist, sei nach wie vor auch das
Billigstbieterprinzip zu bevorzugen.

Schon auf ihrer jüngsten Klausur hat die Bundesregierung, um die
Unternehmen zu entlasten und das Wirtschaften zu erleichtern,
Vereinfachungen im Vergaberecht vereinbart: Ziel ist es, den
Bearbeitungsaufwand für Auftraggeber und Bieter weiter zu reduzieren
sowie Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Als zusätzliche Maßnahme
nannte Mahrer die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung um zwei
Jahre bis zum 31.12.2016, mit der rasch und unbürokratisch
Direktvergaben möglich sind. Bezüglich der von den Sozialpartnern
angesprochenen EU-Vergaberecht-Richtlinie, bekräftigte Mahrer, dass
das BMWFW eine rasche unternehmensfreundliche Umsetzung der
EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht unterstütze, aber kein
"Golden-Plating" erfolgen soll.

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