- 11.11.2014, 14:08:47
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- OTS0216 OTW0216
EUGH Urteil gibt der GÖD Recht
Verfahren mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz positiv abgeschlossen.
Utl.: Verfahren mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz positiv
abgeschlossen. =
Wien (OTS/FSG) - Der Europäische Gerichtshof hat einer Klage der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst betreffend der Festsetzung des
Vorrückungsstichtages ( Rechtssache C-530/13) Recht gegeben. "Somit
ist der Dienstgeber aufgefordert unverzüglich einen
Verjährungsverzicht abzugeben und die Verhandlungen mit der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst aufzunehmen damit der Gesetzgeber
eine europarechtskonforme Lösung beschließen kann", stellt der
Vorsitzende der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter in der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Richard Holzer fest, und meint, dass
dieses Urteil wiederum die Wichtigkeit der Gewerkschaft und die
Mitgliedschaft zu der Gewerkschaft unter Beweis stellt.
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